Guten Tag,
vielleicht wurde diese Thematik oft durchgekauft aber ich wollte dennoch nachfragen, da ich explizit nichts finden konnte. War auch in anderen Foren drin und habe dort gesucht nur keine ANtwort erhalten. Ich hoffe´, dies stoßt nicht auf Kritik. Hier zu meinem „Problem“
Ich bin 18 Jahre alt, ABiturientin, und wohnhaft bei der Mutter mit einem Bruder.
BEsteht die Möglichkeit das Kindergeld auf mein Konto überweisen zu lassen??
EInige meinen Ja und einige Nein und ich hoffe hier eine legitime ANtwort zu erhalten.
Für eine schnelle ANtwort bedanke ich mich im Voraus!!!
warum?
JA??
also geht es??
Hoi Seda!
Klar geht das 
Wahrscheinlich willst Du Deiner Mutter dann mit Hilfe des Kindergeldes und des Einkommens aus dem Ferienjob sowie den geleisteten Nachhilfestunden das Kost- und Wohngeld komplett zurücküberweisen 
Wie kommst DU darauf, dass DIR das Kindergeld zusteht?
Und WOFÜR?
Dafür, dass DU derzeit noch hauptberuflich Kind bist?
sorry, aber manche Gedankengänge kann ich einfach nicht nachvollziehen!
Ulli
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JA??
also geht es??
ja, es geht. deine mutter braucht nur bei der familienkasse anzugeben, daß das geld zukünftig auf dein konto überwiesen werden soll.
gruß
ann
hallo ,
klar geht das!
aber dann sprich gleich bitte fairerweise mit deiner mutter ab, wieviel geld du ihr fuer mietanteil, strom, gez, telefon, essen, kleider, etc gedenkst, monatlich zu geben.
gruss
khs
Meine „GEdankengänge“ habe ich hier explizit nicht publik gemacht, von daher ist es nicht verständlich für Sie. Ich werde dies auch nicht tun
Ich werde mit meiner Mutter über meine Abgaben „diskutieren“.
Ich kann jetzt dahin gehen und meine Daten bzw Kontodaten angeben oder muss auch dies meine Mutter machen?
MFG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Meine „GEdankengänge“ habe ich hier explizit nicht publik
gemacht,
Hoi Seda!
mit offenen Gedankengängen wäre es aber wesentlich einfacher, Deine Frage zu beantworten.
Hier ein Auszug aus Wikipedia:
Deutsches Kindergeld ist heute zu bedeutenden Teilen keine Sozialleistung, sondern ein Ausgleich für die (ohne einen solchen Ausgleich verfassungswidrige) Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und dementsprechend im Einkommensteuergesetz geregelt. Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil ist für die Eltern eine Familienförderung. Dieser Teil ist umso größer, je niedriger das zu versteuernde Einkommen ist, und macht z. B. bei einem ALG-II-Empfänger 100 % aus, so dass das Kindergeld beim ALG II voll als Einkommen angerechnet wird.
In diesem Fall dürfte eine Überweisung direkt an Dich daran nix ändern. Bezugsberechtigt bleibt die Mutter, auf deren Einkommen das Kindergeld dann auch angerechnet wird.
Gruss
Ulli