ich wollte fragen ob mir eine Umschulung durch das JC gewährt wird.
Ich bin 29 und habe in meiner Heimat 2 Ausbildungen gemacht und auch abgeschlossen (Technische Büroangestellte und Kunstrestauratorin), sie werden aber in Deutschland nicht anerkannt (lt. Kulturministerium).
Im Moment bekomme ich ALG2 und kann seit langer Zeit aufgrund fehlender Berufsausbildung keine Stelle finden. Bei telefonischen Nachfragen werde ich gleich nach Ausbildung gefragt! Keine Ausbildung keine Chance auf einen Arbeitsplatz!
Nun würde ich gerne eine Umschulung machen.
Wo kann ich mich über die genauen Voraussetzungen für die Gewährung einer Umschulung bei Ausländern informieren??
Gibt es speziele Stellen, die mir weiterhelfen können?
Kann das JC mir die Umschulung verweigern? Wenn Ja. Aus welchen Grund?
Was kann ich (bei Ablehnung) dann machen?
Kämme ein Bildungsgutschein in Frage? Wo genau ist der Unterschied zu Umschulung und Bildungsgutschein??
Kann das JC mir die Umschulung verweigern? Wenn Ja. Aus
welchen Grund?
Bei ALG II sind solche Massnahmen nur eine „KANN“ Bestimmung und man hat keinen rechtlichen Anspruch drauf
Das fördern hat man nämlich völlig eingestellt, zwecks Einsparung
Was kann ich (bei Ablehnung) dann machen?
eigentlich nix
Kämme ein Bildungsgutschein in Frage? Wo genau ist der
Unterschied zu Umschulung und Bildungsgutschein??
wie gesagt, alles „Kann“ nichts muss gewährt werden, liegt allein an deinem SB
hallo,
warum willst du in Deutschland eine Umschulung machen??
du hast 2 Ausbildungen genossen, such dir arbeit in einem der berufe.
es gibt hier genug junge leute die keine ausbildung bekommen und dann kome leute die bereits eine haben und belegen pläötze!!!
Ich bin 29 und habe in meiner Heimat 2 Ausbildungen gemacht
und auch abgeschlossen (Technische Büroangestellte und
Kunstrestauratorin), sie werden aber in Deutschland nicht
anerkannt (lt. Kulturministerium).
Mich würde interessieren, warum das nicht anerkannt wird, das scheint mir etwas merkwürdig, vor allem im Hinblick auf den EU Beitritt Polens. Zumindest vom Grundsatz her ist nämlich eine vollständig abgeschlossene Berufsausbildung in anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen (ständige Judikatur des EuGH seit Vlassopoulou). Evtl. können nur (unter bestimmten Voraussetzungen) Ergänzungsprüfungen verlangt werden.
Ich würde mich also eher in diese Richtung erkundigen und gegebenenfalls eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Meine Meinung ist, dass man zuerst einmal lesen sollte, bevor man pöbelt.
Es ist zwar nicht unüblich, dass bei vielen Menschen das Gehirn ausschaltet, sobald sie glauben von den „bösen“ Ausländern ausgenutzt zu werden, aber besser ist das deswegen noch lange nicht.