Ab wann ist eine Wohnung unzumutbar?

Hallo!

Meine Schwiegermutter lebt zusammen mit Ihrer Tochter (16 Jahre) vom Arbeitslosengeld II.

Anfang 2006 mussten die beiden in eine neue Wohnung umziehen, weil ihre alte Wohnung zu groß war (obwohl die alte Wohnung sogar günstiger war, als ihre jetzige Wohung). Gegen den Umzug hatten wir auch nichts einzuwenden, da die alte Wohnung im Dachgeschoss war und meine Schwiegermutter eine neue Wohnung im Erdgeschoss gefunden hatte. Diese Wohnung stand allerdings bereits schon über einem Jahr leer und nun wissen wir auch den Grund dafür.

Die übrigen Mieter des Hauses sind unwiderstehlich und meiner Meinung nach, auch rassistisch! So traut sich meine 16jährige Schwägerin bereits seit 3 Monaten nicht einmal Musik zu hören. Die beiden gehen morgens früh aus dem Haus und kommen erst abends spät wieder, um bloß keinen der anderen Mietparteien einen Grund für eine Beschwerde zu liefern. Und letzte Woche Sonntag ist das Fass zum Überlaufen gekommen, denn ich war mit meiner Frau und unseren 2 1/2 Jahre alten Sohn zu Besuch. Während unseres Besuches haben wir von diesen Problemen nichts mitbekommen - im Gegenteil. Eine Nachbarin hat mich sogar noch höfflich gegrüßt. Am nächsten Tag allerdings beschwerten sich alle Mietparteien, dass unser Sohn zu laut in der Wohnung herumgelaufen wäre und der beste Spruch war noch, dass die Deutschen ihre Kinder besser erziehen könnten! Allerdings bin ich gebürtiger Deutscher und meine Frau, Schwiegermutter und meine 16jährige Schwägerin sind auch Deutsche - nur kommen sie halt gebürtig aus Kasachstan - trotzdem sind sie Deutsche! Über diese Aussage bin ich so stinksauer, dass ich mir diese Nachbarn bei meinem nächsten Besuch einmal vorknöpfen werde, da ich auch der Meinung bin, dass die Wohnsituation für meine Schwiegermutter und Schwägerin sowieso schon unzumutbar ist!

Meine Frage ist nun folgende:
Kann die Behörde den Umzug in eine neue Wohnung untersagen?

Meine Schwiegermutter hat bereits eine neue Wohnung in Aussicht. In dem Haus sind Sie und meine Schwägerin auch bekannt und dort wird es keine Probleme mit den Mitbewohnern geben. Allerdings ist die Wohnung ein wenig größer und von der Kaltmiete auch teurer als die jetzige Wohnung. Die höheren Kosten würde meine Schwiegermutter auch gerne selber übernehmen! Hauptsache ist, dass die Behörde die jetzige Kaltmiete weiterhin bezahlt und ihr sonst keine Steine in den Weg legt. Auch würden wir keine Umzugskosten beantragen! Mein Schwager und ich haben beide ein große Autos und würden den Umzug schon übernehmen.

Ich hoffe auf zahlreiche Antworten von Euch! :smile:

Hallo!

Kann die Behörde den Umzug in eine neue Wohnung untersagen?

Zitat: „(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind ; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.“
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Ob die Behörden fiese Nachbarn als Grund anerkennen, kann ich nicht sagen, aber vermutlich wird der Umzug für die nicht unter „erforderlich“ fallen. Letztendlich sicher weiß mans erst, wenn man gefragt hat, was man eh vor Umzug soll.

MfG

Ich vermute, dass es hier auf Ihre schaupielerischen Fähigkeiten gegenüber Ihrem Sachbearbeiter (Fallmanager), ankommt.

Die geschilderte Situation ist zwar nicht schön, aber leider auch nicht schlimm genug! Das Beschweren von Nachbarn kommt in den besten Häusern vor und bevor nichts passiert, so schlimm wie das ist, wird nichts passieren.

Vermutlich würde der Antrag abgelehnt und auf die Hausverwaltung hingewiesen werden, die für die Durchsetzung der allg. Nachbarschaftsruhe verantwortlich ist.

Versuchen Sie es und drücken Sie auf die Tränendrüse, vielleicht haben sie ja Glück!

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Dem Umzug muss doch garnicht zugestimmt werden
Hallo

Der kommunale Träger ist nur zur
Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und
die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind
;
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

… vermutlich wird der Umzug für die nicht
unter „erforderlich“ fallen. Letztendlich sicher weiß mans
erst, wenn man gefragt hat, was man eh vor Umzug soll.

Genau, man sollte unbedingt höflich fragen. Auf die Tränendrüse, wie im anderen Beitrag empfohlen, würde ich eher nicht, das kann auch sehr abschrecken.

Möchte noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Behörde dem Umzu zustimmen muss, wenn der Umzug erforderlich ist. Wenn er nicht erforderlich ist, kann sie trotzdem zustimmen.

Allerdings ist das sowieso die falsche Fragestellung, wenn man fragt, ob sie dem Umzug zustimmen. Dem Umzug muss die Behörde doch gar nicht zustimmen, da sie ihn doch gar nicht bezahlen soll.

Es reicht doch völlig aus, wenn sie bereit sind, die Miete der neuen Wohnung zu übernehmen. Da muss man natürlich auch vorher fragen. Ich würde aber nicht von mir aus darauf herumreiten, dass sie teurer ist als die alte, und ein Teil der Miete vom Mieter übernommen wird. Das würde ich erst dann sagen, wenn gesagt wird, die Wohnung sei zu teuer.

Viele Grüße
Simsy

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PS: Scheint nicht vorgesehen zu sein
Hallo

Wenn übrigens ein Umzug verlangt wurde, obwohl die alte Dachwohnung billiger war als die neue und außerdem noch Umzugskosten hinzukamen, dann würde ich bei diesem Sachbearbeiter am ehesten einen nicht übermäßig intelligenten Paragraphenreiter vermuten.

Wenn es so ist, dann ist es wichtig, sich vorher genau zu erkundigen, nach welchem Paragraphen was wie geht. Am besten aus dem Gesetzbuch ausdrucken und zum Termin mitbringen. [http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/(SBG](http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/(SBG) II § 22)

Allerdings kann ich im Moment nichts finden, was hier zutrifft. Irgendwie scheint dieser Fall gar nicht vorgesehen zu sein, dass die Umzugskosten nicht übernommen werden. Hm.

Es kann sein, dass man zur Not einen schriftlichen Antrag stellen, gegen den dann folgenden Bescheid Widerspruch einlegen, und danach noch gegen den Widerspruchsbescheid klagen muss. Dann sind die Aussichten aber sehr gut, im Sozialgericht wird meistens nicht ohne Sinn und Verstand geurteilt (soweit ich das mitgekriegt habe). Vor dem Sozialgericht kann man auch klagen, man braucht keine Angst vor Gerichtskosten zu haben, und einen Anwalt braucht man auch nicht.

Viele Grüße
Simsy

Hi,
ich stimme Simsy Mone zu - eine Zustimmung zum Umzug ist nicht erforderlich, wenn ale Kosten (Umzug, Renovierung, Kaution) selbst getragen werden. Man sollte sich nur vorher erkundigen, ob die Miete in der neuen Wohnung übernommen wird (am besten schriftlich geben lassen) bzw. falls gesagt wird, die Miete sei zu hoch, dann aushandeln, dass ein Teil selbst getragen wird und der größte Teil (in Höhe der bisherigen Miete) von der ARGE übernommen wird. Auch schriftlich geben lassen! Im Übrigen muss die ARGE auch eine höhere Miete übernehmen, wenn die Miete trotzdem noch angemssen ist. Also wenn der maximale Qm-Preis nicht überschritten wird. Allerdings ist es im Gespräch und in manchen Orten schon beschlossen, die Höhe des angemessenen Qm-Preises zu senken! Also Beeilung.

Gruß
Nelly