Hallo,
wenn Eltern Sozialhilfeempfänger werden, kann neben ihren Kindern jemand für den Unterhalt herangezogen werden ? Wie ist es mit Lebensgefährten der Kinder ?
Gruß Franz
Hallo,
wenn Eltern Sozialhilfeempfänger werden, kann neben ihren Kindern jemand für den Unterhalt herangezogen werden ? Wie ist es mit Lebensgefährten der Kinder ?
Gruß Franz
Auch hallo.
wenn Eltern Sozialhilfeempfänger werden, kann neben ihren
Kindern jemand für den Unterhalt herangezogen werden ? Wie ist
es mit Lebensgefährten der Kinder ?
Offiziell können nur Verwandte (und Ehepartner ?) in gerader Linie unterhaltsverpflichtet werden.
Was aber nicht ausschliesst, dass der besser/oder überhaupt verdienende Partner soviel verdient, dass der/die Unterhaltsverpflichtete über eine Freigrenze kommt. Womit der ebengenannte Partner doch mitzahlt…
HTH
mfg M.L.
Hallo,
wenn die Eltern über 65 sind, bekommen sie Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel SGB XII. In diesem Fall sind die Kinder nur unterhaltspflichtig, wenn sie ein Einkommen von mehr als 100.000,- EUR im Jahr haben. Soviel ich weiß, wird dabei das Einkommen des Ehepartners oder LG des Kindes mit berücksichtigt. Ebenso bei der „normalen“ Sozialhilfe (die es nur noch in wenigen Fällen gibt) und beim ALG 2. Es wird so argumentiert, dass der Ehepartner des Kindes dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist und das Kind dann sein Einkommen für die Eltern einsetzen kann. Allerdings gibt es hohe Freibeträge, und ein Widerspruch gegen die Höhe des Unterhalts kann sich oft lohnen.
Gruß
Nelly
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Danke Markus, Danke Nelly !
Vorweihnachtliche Grüße !
Franz