Wohnortwechsel als wichtiger Grund für AA?

Hallo zusammen!

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn der AN auf Grund eines bevorstehenden Wohnortwechsels des in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners sein Arbeitsverhältnis selbst ordentlich kündigt (also keine Kündigung von Seiten des AG), um dann mit dem Partner zusammen umzuziehen?

Schonmal vielen Dank im Voraus!

MfG

Holger

Hallo Holger,

den Anspruch hast Du aber erst nach der Sperrzeit. Wenn Du selber kündigst, erlegt Dir das AA eine Sperrzeit auf, in der Du kein ALG erhälst. Beträgt i.d.R. 3 Monate.

Hallo,

Wenn Du
selber kündigst, erlegt Dir das AA eine Sperrzeit auf, in der
Du kein ALG erhälst.

Nicht zwangsläufig. Kommt schon auf den Einzelfall an, den man am besten direkt bei der Arbeitsagentur erfragt (so man mal telefonisch durchkommt :frowning:

MfG

Hallo Holger,

das kommt sicher auch auf den Einzelfall an. Wenn derjenige z.B. vorher mit der umziehenden person nicht in einer gemeinsamen Wohnung gelebt hat und die beiden erst jetzt am neuen Wohnort zusammenziehen, ist das Ganze sicherlich schwieriger, als wenn die beiden schon länger zusammenleben, ein gemeinsames Kind haben, einer von beiden wegen behinderung oder ähnlich auf die Unterstützung des anderen angewiesen ist… Also sicherlich eine Einzelfallentscheidung!

Liebe Grüße

Felicia