Einen wunderschönen Nachmittag…
folgender Fall:
Eine Polin ist seit längerem auf der Suche nach einer Anstellung.
Nach längerem Suchen hat sie eine offene Stelle gefunden, der potentielle Arbeitgeber möchte sie gerne einstellen.
Bei der Bundesagenutr für Arbeit wird ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung-EU gestellt.
Nun wurde der Antrag auf Erteilung abgelehnt mit der Begründung, der pot. Arbeitgeber wäre an einer Beschäftigung ihrer Person nicht mehr interessiert.
Auf Nachfrage beim Arbeitgeber, woher der plötzliche Sinneswandel kommt, verneint dieser und bestätigt, dass er weiterhin sehr interessiert ist und die Begründung des Arbeitsamtes nicht wahr ist.
Was wäre in so einem Fall zu tun? Der pot. Arbeitgeber würde sich für die pot. AN einsetzen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Sandra