ALG II und Lebensversicherung

Hallo zusammen,

ich habe gegen den Ablehnungbescheid meines ALG II-Antrages Widerspruch eingelegt und habe jetzt ein Schreiben von der ARGE erhalten, indem steht, dass Lebensversicherungen nur dann mit einem zusätzlichen Freibetrag für die Altersvorsorge berücksichtigt werden, wenn sie nach § 165 VVG freigestellt sind.
Was heißt denn das genau, ich kenn mich zwar mit § aus, aber hiervon habe ich keine Ahnung. Wer kann mir hier helfen?

Außerdem steht noch folgendes in dem Schreiben, was ich auch nicht ganz verstehe:
Festgeld muss nicht unbedingt gekündigt werden, sondern es kann von der Bank auch beliehen werden. Nur wenn die Kosten für die Beleihung höher sinde als 10 % ist eine Verwertubg unwirtschaftlich. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass noch Guthabenzinsen für das Festgeld anfallen. Hierzu eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Was wollen die genau von mir…kann mir das jemand bitte sagen???

Das Festgeld ist so angelegt, dass es weder gekündigt noch aufgelöst werden kann, es ist erst im April nächsten Jahres fällig und ich komm auf keinen Fall da dran, dass hat mir meine Bank auch bestätigt.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Hallo zusammen,

ich habe gegen den Ablehnungbescheid meines ALG II-Antrages
Widerspruch eingelegt und habe jetzt ein Schreiben von der
ARGE erhalten, indem steht, dass Lebensversicherungen nur dann
mit einem zusätzlichen Freibetrag für die Altersvorsorge
berücksichtigt werden, wenn sie nach § 165 VVG freigestellt
sind.

Bedeutet,das gegenüber dem Versicherungsunternehmen ein Verwertungsausschluss erklärt wurde; vereinfacht gesagt, der
Besitzer der Lebensversicherung verzichtet unwiderruflich auf
jedwede Auszahlungsmöglichkeit vor Vollendung des 60. Lj.

Festgeld muss nicht unbedingt gekündigt werden, sondern es
kann von der Bank auch beliehen werden. Nur wenn die Kosten
für die Beleihung höher sinde als 10 % ist eine Verwertubg
unwirtschaftlich. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass noch
Guthabenzinsen für das Festgeld anfallen. Hierzu eine
entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Festgeld ist nicht kündbar; kann aber als Sicherheit für einen
Kredit hinterlegt werden. Sprich: das Amt zwingt Dich mehr oder weniger zur Aufnahme eines Kredites bis April 2007-zwecks Verzehr
des Festgeldes.
Gruß joerg koenig