Kommt drauf an: FAQ:2299 -> „Bei einer Eigenkündigung kann man aber im Bezug auf Arbeitslosengeld auf eine Verkürzung der Sperrfrist spekulieren:“ Man beachte in dem folgenden Link das Wort hoffen.
Hallo Björn,
in dieser Situation war ich auch schon mal (allerdings nicht Aufhebungsvertrag, sondern Eigenkündigung). Bei mir hat ein Attest vom Hausarzt gereicht (physische und psychische Probleme aufgrund zu großen Drucks und unzumutbarer Aufgaben und Arbeitszeiten), um die Sperrzeit zu umgehen.
Viel Glück!
Gruß,
Juli
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
meines Erachten zahlt in dieser Zeit, in der Du diese Sperre vom AA hast Deine Miete u.a. das Sozialamt, wo Du nen Antrag auch wieder stellen musst und die Sachlage schildern musst !
Aber berichte gelegentlich, ob dass mit dem Arztattest geklappt hat, würde mich auch interessieren.
LG von Nicole
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]