Altenheimeinweisung und Sozialhilfe

Hallo,

meine Mutter muss wegen Pflegebedürftigkeit ins Alterheim. Die dortigen Kosten werden derzeit von ihrer Rente und dem Pflegegeld getragen. Der offene Restbetrag steht noch zu Diposition.

Sie hat ein Geldvermögen von ca. 3000€. Weiterhin ist sie in ihrem alten Haus wohnberechtigt - Das Haus ist aber schon seit über 10 Jahren vererbt. Dieses Haus ist allerdings baufällig und wird kurzfristig abgerissen.

Wie steht es mit der Möglichkeit einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?
Inwieweit sind die Kinder unterhaltspflichtig?
Wie wird das Haus berücksichtigt?

Vielen Dank

Hallo

Hallo,

meine Mutter muss wegen Pflegebedürftigkeit ins Alterheim. Die
dortigen Kosten werden derzeit von ihrer Rente und dem
Pflegegeld getragen. Der offene Restbetrag steht noch zu
Diposition.

Sie hat ein Geldvermögen von ca. 3000€. Weiterhin ist sie in
ihrem alten Haus wohnberechtigt - Das Haus ist aber schon seit
über 10 Jahren vererbt. Dieses Haus ist allerdings baufällig
und wird kurzfristig abgerissen.

Wie steht es mit der Möglichkeit einen Antrag auf Sozialhilfe
zu stellen?
Inwieweit sind die Kinder unterhaltspflichtig?

Sie sind unterhaltspflichtig, gibt allerdings hohe Freibeträge, gugeln…

Wie wird das Haus berücksichtigt?

Ich denke es kommt die Abrissbirne? Dann käme wohl nur noch der Gründstückswert in Betracht, evtl.beim Erben mit zu berücksichtigen

Vielen Dank

LG
Mikesch

Sie hat ein Geldvermögen von ca. 3000€.

Sie hat 2.600,- Freibetrag. Also müssen 400,- EUR für die heimkosten eingesetzt werden.

Weiterhin ist sie in
ihrem alten Haus wohnberechtigt - Das Haus ist aber schon seit
über 10 Jahren vererbt.

Vererbt kann es nicht sein, sonst müsste die Mutter schon tot sein. Wahrscheinlich handelt es sich um eine Schenkung. Wenn diese mehr als 10 Jahre her ist, kann sie nicht zurückgefordert werden. Allerdings ist ein Wohnrecht ein geldwertes Recht. Das Sozialamt wird wahrscheinlich ausrechnen, wieviel das Wohnrecht wert ist und diesen Betrag als monatliche Leistung von dem Beschenkten fordern.

Dieses Haus ist allerdings baufällig
und wird kurzfristig abgerissen.

Wie es sich damit verhält, weiß ich nicht.

Wie steht es mit der Möglichkeit einen Antrag auf Sozialhilfe
zu stellen?

Die Möglichkeit besteht grundsätzlich immer. Die Frage ist nur, ob auch bewilligt wird.

Inwieweit sind die Kinder unterhaltspflichtig?

Die Kinder sind auf jeden Fall unterhaltspflichtig. In welcher Höhe sie zahlen müssen, kann ich aber nicht sagen. Das kommt sowieso immer auf den Einzelfall an.

Wie wird das Haus berücksichtigt?

Das wird das Sozialamt euch schon sagen.

Frage: Wohnt deine Mutter in NRW? Wenn ja: wurde schon Pflegewohngeld beantragt?

Gruß
Nelly