Jedes Stellenangebot der ARGE annehmen?

Hallo,

ich habe heute ein Schreiben von der ARGE bekommen, ich solle mich doch bei einer Firma (Vermögensberatung) bewerben, die durch das Portal auf mich aufmerksam geworden sei. Ich habe keine Informationen um was es überhaupt geht, auch keine Telefonnummer. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit als Vermögensberater handelt. Muss ich mich dort bewerben? Erst letzte Woche hatte ich etwas Ähnliches. Ich sollte für die HMI Versicherungen verkaufen. Dort habe ich dann abgesagt. Habe ich in diesem Fall mit Sanktionen zu rechnen?

Auch hallo.

ich habe heute ein Schreiben von der ARGE bekommen, ich solle
mich doch bei einer Firma (Vermögensberatung) bewerben, die
durch das Portal auf mich aufmerksam geworden sei.

Bei der ARGE hat man doch sicher einen Account. Dort müsste stehen um was es geht.

Muss ich mich dort bewerben?

Zumindest ist beim Empfang von Leistungen seitens der ARGE in einem solchen Verweigerungsfall mit Leistungskürzung zu rechnen. Wenn man natürlich ein anderes (und besseres) Arbeitsangebot bei der Hand hat, kann man dieses als Begründung anbringen.

HTH
mfg M.L.

Hallo,

Steht auf dem Schreiben, daß es automatisch generiert wurde, oder steht oben (beim Datum) der Name eines Sachbearbeiters?
Wenn es automatisch generiert wurde kannst du das Schreiben getrost in die Rundablage (Papierkorb) befördern. Ich hatte in der Vergangenheit etliche solcher Schreiben erhalten, wenn ich da anrief ging keiner ran, emails blieben unbeantwortet. Mein Vermittler sagte mir, daß das über die Homepage automatisch generiert würde und die Vermittler keinen Zugriff darauf hätten. Die Firmen haben auch von dir keine Daten.
Wenn allerdings der Name eines Sachbearbeiters draufsteht, so solltest du dich zügig dort bewerben. Dann hat der Arbeitgeber nämlich ein Formular erhalten, welches er ausfüllen und zurücksenden muß. Da ist sogar eine Option „Hat sich nicht gemeldet“ und dann gibt’s Ärger.

Gruß
Sticky

Ja der kommt von meiner Sachbearbeiterin. Ich soll ihr aber das Resultat mitteilen.

Aber was ist jetzt wenn ich wirklich als selbständiger Vermögensberater arbeiten soll? Muss ich sowas machen?

Hallo Kristina,

leider musst du dich auf jeden Vermittlungsvorschlag der Arge bewerben.
Aber es kommt ja auch immer darauf an, wie man sich bewirbt. *augenzwinkern*

Gruß,
Schröti

Hallo Kristina!

Ich gehe davon aus, dass es sich um eine
selbständige Tätigkeit als Vermögensberater handelt.

Du kannst nicht gezwungen werden, Dich selbständig zu machen oder eine Scheinselbständigkeit einzugehen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

guck in dein Merkblatt Zif. 2.5 Verfügbar sein, insbesondere Abs. 2
Du mußt nur bereit sein, versicherungspflichtige Beschäftigungen aufzunehmen. Ein rechtsverbindlicher Vermittlungsvorschlag muß konkrete Angaben zum Stellenangebot beinhalten. Dazu gehört auf jeden Fall, dass es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Ohne Kenntnis über den genauen Inhalt des Vermittlungsvorschlages der ARGE kann ich nicht näher darauf eingehen.
Deine Annahme über eine selbständige Tätigkeit kann ich nachvollziehen. So lange du keine definitiven Erkenntnisse darüber hast, wäre es gefährlich, nicht darauf zu reagieren. Eine fehlende Telefonnummer ist auch kein hinreichender Grund. Manche AG wollen nur schriftliche Bewerbungen. Mach das doch in einfachster Form (Anschreiben mit Lebenslauf) mit der Bitte um eine präzise Tätigkeitsbeschreibung. Du kannst dabei auch schreiben, dass du nur an versicherungspflichtig Beschäftigungen interessiert bist.

Gruß
Otto

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