Hallo allerseits.
Nach einer fristlosen Kündigung tritt doch theoretisch erst mal die 12 wöchige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld ein. Bezieht sich diese Sperrfrist auch auf ALGII?
Macht es einen Unterschied, wer wem kündigt?
Danke
Grüße
Hallo allerseits.
Nach einer fristlosen Kündigung tritt doch theoretisch erst mal die 12 wöchige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld ein. Bezieht sich diese Sperrfrist auch auf ALGII?
Macht es einen Unterschied, wer wem kündigt?
Danke
Grüße
Hallo,
Nach einer fristlosen Kündigung tritt doch theoretisch erst
mal die 12 wöchige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld ein.
Nicht zwangsläufig. Kommt schon auf die Umstände an. (insofern überhaupt Anspruch auf alg bestünde)
Bezieht sich diese Sperrfrist auch auf ALGII?
Nö, das fängt nicht so krass an, da gibts evtl. erst mal ne Minderung.
Macht es einen Unterschied, wer wem kündigt?
Es kommt - wie schon erwähnt - auf die Umstände an.
Kann man also leider nicht pauschal beantworten deine Fragen. Da müsste man schon mehr dazu wissen.
MfG