Hallo…
Ich habe mal eine Frage und würde mich sehr über Antworten freuen.
Mein Freund wird ab März arbeitslos und zieht dann auch zu mir in die Wohnung, ich beziehe mit meinem Sohn zusammen Leistungen nach dem SGB 2 Gesetz. Wie ist das dann wird mir dann was von meinen Leistungen abgezogen oder bleibt alles beim alten? Ich bekomme 560 Euro Unterhalt 257 Euro unterhalt für mein Kind und 154 Euro Kindergeld. Er wird ca 800 Euro Arbeitslosengeld bekommen(kann ich jetzt noch nicht genau sagen).
das Einkommen wird mit angerechnet, lass dir dass vom Amt mal ausrechnen oder den diversen Internetrechnern. Vielleicht auch über andere Lösung nachdenken,)
LG
Mikesch
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Hallo Saskia,
mache ARGE’s sagen man kann ein halbes Jahr zusammen wohnen und das Einkommen deines Freundes wird nur auf den Mietanteil angerechnet.
Allerdings wird dir der Alleinerziehenden-Zuschlag gestrichen!
Am Unterhalt deines Kindes (nehme mal an vom Vater) und am Kindergeld wird sich nichts ändern.
Aber frag doch mal ganz unverbindlich bei deiner zuständigen ARGE nach, wie es dort gehandhabt wird.
Aussagen wie:" wir sind ja noch nicht lange zusammen, da kann/muss er doch noch nicht sofoert für mich aufkommem?.. könnten bei der Nachfrage hilfreich sein.
Vom finanziellen her, ist das Zusammenziehen eher nachteilig für dich.
Gruss Jess
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1.770,-- EUR ( Das waren mal 3.460,-- DM ) im Monat, ohne
einen Handschlag zu tun. Das ist beachtlich.
was soll uns das jetzt sagen??? Wenn beide zusammenziehen wird es sicher ein Stück weniger, mals so zur Beruhigung:wink:
und im übrigen sollten man berücksichtigen, dass man mindestens zwischen 30-50 bei vielen Sachen 100% Teurozuschlag draufschlagen muss, also die 3460DM haben heute sicherlich nur noch ne Kaufkraft von 2000= 1000€s