Hallo Wissende,
ich hab’ da mal folgende Fragen (beziehe derzeit ALG 2):
Wenn ich einen Minijob in einer entfernteren Stadt annehme, wo ich ca. 90 Euro Fahrkosten hätte, würde das das Arbeitsamt übernehmen?
Damit gleich zum nächsten Punkt: Wie ist das derzeit mit der Zumutbarkeit geregelt? Muss ich alles annehmen, was definitiv für mich machbar ist? Wie ist das definiert? Ich bin z.B. überhaupt nicht geeignet für Vertretertätigketen, das weiß ich, ich bin alt genug, um mich diesbezüglich zu kennen.
Ich habe nix gegen eine Arbeit einzuwenden, wofür ich einigermaßen tauglich bin, aber was heißt hier: Alles annehmen? So steht es in etwa in meiner Eingliederungsvereinbarung formuliert.
Gruß
Wilfried
Hallo
Hallo Wissende,
ich hab’ da mal folgende Fragen (beziehe derzeit ALG 2):
Wenn ich einen Minijob in einer entfernteren Stadt annehme, wo
ich ca. 90 Euro Fahrkosten hätte, würde das das Arbeitsamt
übernehmen?
was für ein Minijob? 165€s, 400 oder wieviel gibts?
bei z.Bsp. 300€s: bleiben nach Freibetrag 100, Werbungskostenpauschale ca 60 + 20% von den restlichen 200= 40 =200€s über, 100 werden dir dann von Alg 2 abgezogen haste 90€ Fahrtkosten musste die von deinen 200 noch abziehen, die ersetzt niemand…
Hoffentlich hab ich es einigermassen verständlich rübergebracht
Damit gleich zum nächsten Punkt: Wie ist das derzeit mit der
Zumutbarkeit geregelt? Muss ich alles annehmen, was definitiv
für mich machbar ist? Wie ist das definiert? Ich bin z.B.
überhaupt nicht geeignet für Vertretertätigketen, das weiß
ich, ich bin alt genug, um mich diesbezüglich zu kennen.
Ich habe nix gegen eine Arbeit einzuwenden, wofür ich
einigermaßen tauglich bin, aber was heißt hier: Alles
annehmen? So steht es in etwa in meiner
Eingliederungsvereinbarung formuliert.
Papier ist geduldig:wink: es sei denn du bist unter 25:wink:
Gruß
LG
Mikesch