Krankenversicherung trotz Sperrzeit?

Hallo www-ler,

brauche mal ganz dringend Eure Hilfe. Folgender Fall: Ein Arbeitnehmer schließt bereits nach 3 Tagen einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber, weil man gemeinsam festgestellt hat, daß die Zusammenarbeit überhaupt nicht funktioniert. Der AN meldet sich am nächsten Tag bei der Arbeitsagentur arbeitslos und bekommt Unterlagen (Antrag auf Arbeitslosengeld, Arbeitsbescheinigung für den letzten Arbeitgeber, Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses) in die Hand, die ausgefüllt und später, zusammen mit der noch beim AG liegenden Lohnstuerkarte, eingereicht werden müssen. Somit ist ja noch nicht über eine Sperrfrist entschieden worden (wird aber wohl dazu kommen). Wie sieht das nun genau mit der Krankenversicherung aus? Im Internet habe ich dazu verschiedene Standpunkte gefunden. a) Krankenkasse läuft weiter (4 Wochen Nachversicherungspflicht der Krankenkasse, dann zahlt die Arbeitsagentur) b) Bei einer Sperrfrist muß man sich auf jeden Fall freiwillig selbst weiterversichern, da die Sperre nicht nur für das Arbeitslosengeld gilt. Wie sieht das jetzt genau aus? Ist man wirklich automatisch weiterversichert, sobald man sich arbeitslos gemeldet hat?

Für Eure Hilfe vorab schon mal vielen Dank.

Gruß

Wishbone

Hallo,

Wie sieht das nun genau mit der
Krankenversicherung aus?

Ist denn sicher, dass Anspruch auf alg grundsätzlich besteht?

Im Internet habe ich dazu
verschiedene Standpunkte gefunden. a) Krankenkasse läuft
weiter (4 Wochen Nachversicherungspflicht der Krankenkasse,
dann zahlt die Arbeitsagentur)

So ist es. Ergibt sich aus http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html (1) 2. und http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__19.html (2) … wobei zu beachten ist, dass eine Familienversicherung vorgeht, insofern dazu die Möglichkeit besteht.

MfG

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort. Hat mir auf jeden Fall weitergeholfen.

Gruß

Wishbone

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