Hartz IV und erbschaft

Hallo, folgender fiktiver fall, könnte eventuell zu überschneidungen im Rechtsbrett kommen, bitte dies zu Entschuldigen.

Also mann A und Frau B sind ein Paar, leben aber nicht zusammen, nun wollen sie zusammenziehen.

Beide haben ratenkredite am laufen, bzw aussenstände, alles schriftlich.

nun steht bei Frau B eine erbschaft im raume (sie ist teil einer erbengemeinschaft und möchte ausgezahlt weren)
wenn nun beide zusammen ziehen und ein BG bilden (korrekt???) werden sie ja zusammen berechnet (korrekt??)
dürten sie dann die erbschaft dazu verwenden, die schulden zu bezahlen für sich und den partner? darf sie von der erbschaft den teil abziehen, den sie als vermögen laut harz Iv sowieso haben darf?
oder muss sie die ganze erbschaft verleben, und wird ihr genau diese summe von Hartz IV abgezogen die sie bekommt??
die ausstände belaufen sich so um die 8.000€ und die erbschaft wird eben so um die 10.000 liegen.
[MOD Liza: Letzten Satz aus FAQ-1129-Gründen gelöscht.]

danke im voraus
in diesem sinne

Hallo

Also mann A und Frau B sind ein Paar, leben aber nicht
zusammen, nun wollen sie zusammenziehen.

Es wird in dem Fall nicht klar, wer von beiden ALG II bekommt. Beide? Oder nur Herr A?

nun steht bei Frau B eine erbschaft im raume (sie ist teil
einer erbengeminschaft und möchte ausgeahlt weren)

Wenn sie ALG II bekommt, dann gilt ein Vermögen, auf das sie einen Anspruch hat, übrigens auch dann als Vermögen, wenn sie es sich zunächst nicht auszahlen lässt.

Wenn sie das Geld wirklich einsetzen müsste, dann sollte sie zumindestens den Teil, den sie nicht sowieso behalten darf, als Altersvorsorge einsetzen, d. h. das müsste dann so angelegt werden, dass sie es sich erst im Rentenalter auszahlen lassen kann o. ä.

wenn nun beide zusammen ziehen und ein BG bilden (korrekt???)
werden sie ja zusammen berchnet (orrekt??)

Nur deshalb, weil zu zusammengezogen sind, bilden sie noch keine eheähnliche Wirtschaftsgemeinschaft. Es wird zwar höchstwahrscheinlich vom Amt so behauptet, aber Gerichte haben da schon anders entschieden. Wenn sie allerdings selbst dem Amt gegenüber ausdrücklich erklären, dass sie eine eheähnliche Gemeinschaft sind, dann ist das wohl rechtens, sie auch so zu behandeln, aber das sollten sie besser unterlassen. Wenn, dann sollten sie auch wirklich heiraten, das wäre dann wesentlich vorteilhafter (jedenfalls, wenn nur einer ALG II bekommt). Ansonsten, wenn sie sich nicht sicher sind, ob sie für immer zusammen bleiben und füreinander einstehen wollen, sollten sie vielleicht besser eine Wohngemeinschaft bilden, aber besser erst nach der Sache mit der Erbschaft.

In einer Bedarfsgemeinschaft wird jedenfalls das Einkommen und das Vermögen des Partners mitberücksichtigt. Ich weiß aber nicht, ob der genauso berechnet wird wie ein ALG II Empfänger. Wahrscheinlich im Wesentlichen ja.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslos…

dürten sie dann die erbschaft dazu verwenden die schulden zu
bezahlen für sich und den partner?

Das sollte sie vielleicht lieber vorsichtshalber tun, bevor sie zusammengezogen sind. Wenn Frau A selbst auch behandelt wird wie ein ALG II Empfänger, dann darf sie das nämlich nicht.

darf sie von der erbschaft
den teil abzehen den sie als vermögen laut harz Iv sowieso
haben darf?

Das bestimmt auf jeden Fall.

oder muss sie die ganze erbschaft verleben und wird ihr genau
diese summe von Hartz IV abgezogen die sie bekommt??

Bekommt sie doch selbst auch Hartz IV?

die ausstände belaufen sich so um die 8000€ und die erbschaft
wird eben so um die 10000 liegen.

Wie alt ist sie denn?
Sie darf 150,- pro Lebensjahr und noch ca. 750,- pro Person im Haushalt (als Ansparung für Anschaffungen) besitzen. Wenn sie allerdings mit ihrem Partner als Gemeinschaft behandelt wird, dann müsste meiner Meinung nach auch für ihn ein Schonvermögen von 150,- pro Lebensjahr möglich sein.

Wenn sie also beide 30 sind, dann müsste meiner Meinung nach das Schonvermögen (bei Bedarfsgemeinschaft) bei 10500,- liegen (völlig unverbindliche Auskunft, kein Jurist oder ähnliches).

Wenn also Frau A ebenfalls ALG II Empfängerin ist, dann sollten sie vielleicht doch vor der Erbschaftsgeschichte zusammenziehen (falls sich dann dadurch das Schonvermögen erhöht!! Das weiß ich nicht.)

Viele Grüße
Simsy

PS: Falls noch nicht bekannt: Die Mitarbeiter der ARGEn wissen das meistens auch nicht. Oft bekommt man bei nicht ganz alltäglichen Fragen falsche Auskünfte und falsche Bescheide. Also immer selbst schlau machen.

Hallo

PS: Falls noch nicht bekannt: Die Mitarbeiter der ARGEn wissen
das meistens auch nicht. Oft bekommt man bei nicht ganz
alltäglichen Fragen falsche Auskünfte und falsche Bescheide.
Also immer selbst schlau machen.

deshalb schreibe ich ja hier :smile:

also als ergänzung beide hatzIV
Sie 22 er 25
beide 0€ vermögen

wer könnte zu dem thema günstig was sagen?
mein steuerberater oder ein RA?

gilt das vermögen momentan bereits auch schon als vorhanden obwohl sie nicht dranommt?

was wäre wenn die ganze erbschaft nach abzug eingenbehalt und schulden so angelegt wird das man erst im rentenalter drankommt?
sorry ich weis viele fragen, aber danke im vorraus

Hallo

also als ergänzung beide hatzIV
Sie 22 er 25
beide 0€ vermögen

Dann wären es also 8550,- Schonvermögen.

wer könnte zu dem thema günstig was sagen?
mein steuerberater oder ein RA?

Am kompetentesten ist vielleicht Harald Thomé vom Tacheles e.V. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Da kostet eine Beratung 5,-, und ich glaube, die beraten auch telefonisch.

gilt das vermögen momentan bereits auch schon als vorhanden
obwohl sie nicht dranommt?

Wenn Frau A wirklich nicht drankommen kann, dann gilt es natürlich als nicht vorhanden. Wenn sie nur unter großen Verlusten drankommen könnte, dann gilt es auch als nichts vorhanden, aber geringe Verluste müsste man meines Wissens in Kauf nehmen.

was wäre wenn die ganze erbschaft nach abzug eingenbehalt und
schulden so angelegt wird das man erst im rentenalter
drankommt?

Als Altersvorsorge darf man zumindestens 250,- Euro pro Lebensjahr haben (m.W. zusätzlich zu den 150,- Euro/Lebensjahr). Wenn es so angelegt wird, dass man dann später eine monatliche Rente ausgezahlt bekommt, dann kann man - glaube ich - sogar unbegrenzt Geld haben.

Man darf übrigens 100,- Nebenverdienst haben, ohne dass es angerechnet wird. Ich würde Frau A und Herrn B dringend raten, irgendwie dafür zu sorgen, dass sie diesen bekommen (zur Not Zeitungen austragen, putzen oder Babysitten), und dass sie davon ihre Schulden tilgen, jedenfalls den Rest, den sie von der Erbschaft nicht begleichen können. Schulden wachsen jedes Jahr von ganz alleine, und da kann es leicht passieren, dass man irgendwann auf keinen grünen Zweig mehr kommt, auch wenn man dann ein Einkommen hat.

Und ich würde auch dringend raten zu versuchen, aus der Arbeitslosigkeit irgendwie rauszukommen. Man kann sich auch selbständig machen, vielleicht zunächst nur als Nebenverdienst. Der Sozialstaat wird bestimmt nicht besser, und ich kann mir vorstellen, dass irgenwann auch noch Zeiten kommen, in denen die Sozialhilfe mehr oder weniger abgeschafft wird oder mit Zwangsarbeit verbunden wird.

Ich finde, Frau A sollte sich auch überlegen, ob sie wirklich Herr Bs Schulden bezahlen will. Das ist eine Menge Geld in ihrer Situation, und wer weiß, ob sie sich in 3 Jahren noch drüber freut, dass sie das gemacht hat. - Oder ist die Beziehung zwischen den beiden so, dass sie so gut wie verheiratet sind? Würde er das auch für sie machen? Ist das sicher? Es gibt recht häufig Leute, die alles mit einem teilen wollen, solange sie selbst nichts haben.

sorry ich weis viele fragen, aber danke im vorraus

Kein Problem.

Simsy

hi, also die hirat ist sicher, kinder sind ja auch geplant, hängt eben alles von der finanziellen lage ab, daher ja die frage ob man mit diesem geld die kredite tilgen dürfte wenn es denn reicht, oder ob herr hartz alles an sich reißt, die beiden würden gerne in eine gemeinsame zukunft starten ohne finanzielle belastungen.
die arbeitslosigkeit beenden ist ja leider heute nicht so einfach, mehr als berwerben über bewerben kann man nicht machzen, so bis denn

Hallo!

hi, also die hirat ist sicher, kinder sind ja auch geplant,

Ach so, dann. War nur ein Gedanke.

hängt eben alles von der finanziellen lage ab, daher ja die
frage …

Na ja, ich kann da nur den Tacheles empfehlen, der Harald Thomé ist wirklich sehr kompetent.

die arbeitslosigkeit beenden ist ja leider heute nicht so
einfach, mehr als berwerben über bewerben kann man nicht
machzen, so bis denn

Ich würde es mit Mini-Selbständigkeit versuchen. Da muss man sich einfach fragen, was die Leute wohl brauchen könnten. Evtl. jemanden, der einem die Brötchen vor die Tür stellt, oder einen Kiosk (zunächst Verkaufsstand, zum Ausprobieren) in einem Wohngebiet, oder was auch immer, ich weiß ja nicht, was Frau A und Herr B so können. Solange sie als Grundstock das ALG II haben, können sie ihre Leistungen ja auch ziemlich preiswert anbieten.

Es baut einen einfach moralisch auf, wenn man eine sinnvolle Beschäftigung hat, und das könnte auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Immer nur Absagen kriegen, das baut einen ja nicht gerade auf.

Viel Glück!
Simsy