Moin Moin,
man hört ja immer verrücktere Dinge, über Entscheidungen des Arbeitsamtes. Einige davon sind kaum zu glauben (oder die Verantwortlichen gehören ins Irrenhaus). Kann jemand folgendes bestätigen:
Das Arbeitsamt muss angeblich für jeden, der von ALG I nach ALG II über geht 10.000 Euro Strafe zahlen. D.h. ALG I Empfänger werden angeblich, EGAL UNTER WELCHEN UMSTÄNDEN, in irgendwelche Jobs gedrückt. Angeblich sogar (ein) Ungelernte®, der sich neben seinem Teilzeit-Job auf seinen ersten Berufsabschluss vorbereitet hat, nun sogar schon zur Prüfung zugelassen ist, leider arbeitslos wurde und nun SOFORT einen Vollzeit-Job annehmen muss, neben dem ihm sein Abschluss zeitlich nicht möglich ist.
Das ist doch der reine Wahnsinn! Wer kommt denn auf sowas? Mit dem Abschluss hat er doch in Zukunft viel bessere Chancen, als als Kistenschlepper im Hafen! Und dieser Abschluss wird ihm verwehrt?
Ist das eine Ente oder sind unsere Verantworlichen endgültig wahnsinnig geworden?
Alles Gute wünscht
… Michael
Quak
Was ist das denn für eine Antwort? Also darf jemand seine Ausbildung noch abschließen, bevor er anfangen muss, sich zu bewerben? Gibt es da eine relevante Richtlinie? Denn, so wie ich das sehe, hat das Amt theoretisch recht, denn der betreffende steht nicht VOLL dem Arbeitsmart zur Verfügung.
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Hallo, was hat der Arbeitslose denn beim alg-Antrag zur zeitlichen Verfügbarkeit angegeben?
Und an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten findet die Ausbildung überhaupt statt?
MfG
Hallo
Quak
Was ist das denn für eine Antwort? Also darf jemand seine
Ausbildung noch abschließen, bevor er anfangen muss, sich zu
bewerben?
Was ist das denn wieder für eine polemische Weisheit von linksaussen?
Wer sollte in diesem Land denn irgendwas müssen? Hier darf (in gewissen Grenzen) jeder erst mal machen was er will. Sollte man allerdings sein gesetzlich verankertes Recht auf irgendwelche Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, gelten wieder etwas engere Spielregeln aber um das zu beurteilen hätten hier einfach ein paar Infos mehr stehen müssen.
Greetz, T.
Gibt es da eine relevante Richtlinie? Denn, so wie
ich das sehe, hat das Amt theoretisch recht, denn der
betreffende steht nicht VOLL dem Arbeitsmart zur Verfügung.
Hallo Xolophos,
Hallo, was hat der Arbeitslose denn beim alg-Antrag zur
zeitlichen Verfügbarkeit angegeben?
das ist (in gewissen Grenzen) variablel. Je mehr, desto besser die Chance auf einen guten Abschluss. Das Arbeitsamt geht davon aus, dass der Aufwand über 15h/Woche liegt. Begründung: „Normale“ Auszubildende in schließlich sogar Vollzeit lernen.
Und an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten findet die
Ausbildung überhaupt statt?
Es gibt nur wenige feste Termine, also auch (bis auf die Prüfungstage) keine festen Wochentage.
Alles Gute wünscht
… Michael
Was ist das denn wieder für eine polemische Weisheit von
linksaussen?
Die Linken beschimpfen mich als rechtsextrem, andere als Linksextrem. Was nun?
Wer sollte in diesem Land denn irgendwas müssen? Hier darf (in
gewissen Grenzen) jeder erst mal machen was er will. Sollte
man allerdings sein gesetzlich verankertes Recht auf
irgendwelche Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, gelten
wieder etwas engere Spielregeln aber um das zu beurteilen
hätten hier einfach ein paar Infos mehr stehen müssen.
Nun, ohne diesen Abschluss wird er wohl weiterhin Kunde des Arbeitsamtes bleiben. Also ziemlich dumm für die Gesellschaft.
… Michael
Augen auf !!
Hallo,
mit den 10.000 € ist nicht ganz richtig. Es sind genau 17.384,23 Euro für die alten Bundesländer und 14.978,78 € für die neuen Bundesländer. Dieser Betrag geht zu zwei fünftel an das Bundeskanzleramt [Kostengruppe Repräsentation und Bewirtung], zu zwei fünftel an das Wirtschaftsministerium [Sonderverfügungskonto VI des Ministers] und ein fünftel direkt zur persönlichen Verfügung von Herrn Hartz nach Wolfsburg.
Christian
Augen auf die II.
http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/sgb02x046.htm
nicht immer alles unkommentiert glauben.
Christian