Hallo.
Nehmen wir folgenden Fall an:
Person A geht arbeiten, seine Frau hütet die Kinder.
A verdient nicht genug, um die Familie alleine zu ernähren. Seine Frau bekommt deshalt anteilig HartzIV.
Trotzdem langt es vorn und hinten nicht.
Kann die Familie für die Kinder Sozialhilfe beantragen?
Gruß Anja
Hallo
Nehmen wir folgenden Fall an:
Person A geht arbeiten, seine Frau hütet die Kinder.
A verdient nicht genug, um die Familie alleine zu ernähren.
Seine Frau bekommt deshalt anteilig HartzIV.
Trotzdem langt es vorn und hinten nicht.
Kann die Familie für die Kinder Sozialhilfe beantragen?
Hat denn die Frau bei ihrem HartzIV-Antrag die Kinder nicht mit angegeben?
Normalerweise gelten die doch alle (Mann, Frau, Kinder) als Bedarfsgemeinschaft, und dann wird der Bedarf ausgerechnet (ungefähr so: Bedarf für den Lebensunterhalt von den ganzen Personen + Miete), und davon wird das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (Netto-Gehalt vom Mann + Kindergeld + ??) abgezogen, und die Differenz bekommt sie dann als ALG II ausgezahlt.
Dass es dann trotzdem vorn und hinten nicht langt, kann ich mir leicht vorstellen.
Der HartzIV-Antrag sollte noch mal überprüft werden. Sind alle Freibeträge ausgeschöpft? Sind Werbungskosten für den Mann abgezogen? Kosten für Haftpflichtversicherung? Für Riesterrente?
Für einige wenige Gelegenheiten können auch Einmalzahlungen zusätzlich beantragt werden, ich weiß jetzt aber nicht, für welche (nötiger Umzug, Erstausstattung evtl. usw.)
Es ist gut, sich da ein wenig schlau zu machen.
Viele Grüße
Simsy