Hartz IV und Nebenkostenrückerstattung

Hallo und guten Tag alle zusammen,

folgendes Szenario.
Die Nebenkostenberechnung (Rückerstattung)ergab ein Guthaben von 350 Euro. Dies wurde vom Vermieter aber nicht ausgezahlt, sondern einbehalten, weil noch sog. Genossenschaftsanteile (ähnlich wie eine Kaution) offen waren.
Die Arbeits-Agentur fordert diese Nebenkostenerstattung nun zurück bzw. rechnet sie als Guthaben für den betreffenden Monat an und geht dementsprechend von einer Überbezahlung in diesem Monat aus.
Gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren bzw. welche Möglichkeiten hat der Mieter nun? Das Guthaben aus der NK Rückerstattung hat er ja nicht wirklich erhalten.
P.S. Eine Übernahme (dahrlehnsweise) der offenen Genossenschaftsanteile durch die A-gentur entfällt, da der Wohnungsbezug bereits 2003 war.

Vielen Dank vorab !

Dass die ARGE das Geld anrechnet, kann ich verstehen, ohne zu wissen, ob es rechtens ist. Wäre die Frage was in 2003 war, auch schon Hartz IV oder wie der Vorläufer davon hiess? Dann wäre es für mich nicht i.O., wenn damals die Genossenschaftsanteile auch nicht mal als Darlehen übernommen wurden. Wenn man in 2003 noch richtig Geld hatte und die Genossenschaftsanteile aus was für Gründen auch immer nicht zahlte, ist es jetzt das eigene Vergnügen. Staune, dass die Genossenschaft so lange stille gehalten hat.

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Hallo Marcel

Hallo und guten Tag alle zusammen,

folgendes Szenario.
Die Nebenkostenberechnung (Rückerstattung)ergab ein Guthaben
von 350 Euro. Dies wurde vom Vermieter aber nicht ausgezahlt,
sondern einbehalten, weil noch sog. Genossenschaftsanteile
(ähnlich wie eine Kaution) offen waren.
Die Arbeits-Agentur fordert diese Nebenkostenerstattung nun
zurück bzw. rechnet sie als Guthaben für den betreffenden
Monat an und geht dementsprechend von einer Überbezahlung in
diesem Monat aus.
Gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren bzw. welche
Möglichkeiten hat der Mieter nun? Das Guthaben aus der NK
Rückerstattung hat er ja nicht wirklich erhalten.

Die NK hat die ARGE bezahlt und eine Rückzahlung steht auch der ARGE wieder zu bzw. wird verrechnet, dass die Genossenschaftsanteile seit 2003 noch offen sind , ist ja nicht der ARGE anzulasten.

P.S. Eine Übernahme (dahrlehnsweise) der offenen
Genossenschaftsanteile durch die A-gentur entfällt, da der
Wohnungsbezug bereits 2003 war.

P.S Damit ist die ARGE diesmal völlig unschuldig und handelt völlig zu Recht. ( Widerspruch sinnlos)

Vielen Dank vorab !

LG
Mikesch

Hallo

Gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren bzw. welche
Möglichkeiten hat der Mieter nun? Das Guthaben aus der NK
Rückerstattung hat er ja nicht wirklich erhalten.

Die NK hat die ARGE bezahlt und eine Rückzahlung steht auch
der ARGE wieder zu bzw. wird verrechnet, dass die
Genossenschaftsanteile seit 2003 noch offen sind , ist ja
nicht der ARGE anzulasten.

Aber ist es denn dann nicht so, dass die Genossenschaft (indirekt) die Kosten zum Lebensunterhalt einbehalten hat? Das darf man aber doch auch wieder nicht machen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren bzw. welche
Möglichkeiten hat der Mieter nun? Das Guthaben aus der NK
Rückerstattung hat er ja nicht wirklich erhalten.

Die NK hat die ARGE bezahlt und eine Rückzahlung steht auch
der ARGE wieder zu bzw. wird verrechnet, dass die
Genossenschaftsanteile seit 2003 noch offen sind , ist ja
nicht der ARGE anzulasten.

Hallo Simsy

Aber ist es denn dann nicht so, dass die Genossenschaft
(indirekt) die Kosten zum Lebensunterhalt einbehalten hat? Das
darf man aber doch auch wieder nicht machen.

In dem Falle hab ich wenig Mitleid mit dem Hartzer:wink: vielleicht hat die genossenschaft schon mehrmals gemahnt? Die hat eben diesmal den kürzesten Weg genommen, bei 3 Jahren Wartezeit dürfte das ok sein. Der Hartzer könnte nun gegen die genossenschaft klagen, wo er wohl wenig Anklang bei einem Richter finden wird, oder besser: er lässt sich einen Kredit von der ARGE geben und Ruhe im Schiff

lG
Der Kater

Viele Grüße
Simsy

Hallo

In dem Falle hab ich wenig Mitleid mit dem Hartzer:wink:

Na ja, es geht hier ja nicht um Mitleid, sondern um Recht. Und das Einkommen eines Hartzers ist nun mal nicht pfändbar.

vielleicht hat die genossenschaft schon mehrmals gemahnt?

Kann schon sein, aber die Vorgeschichte kennen wir ja nicht.

Die
hat eben diesmal den kürzesten Weg genommen, bei 3 Jahren
Wartezeit dürfte das ok sein.

Ob die Genossenschaft allerdings dazu verpflichtet ist, 3 Jahre zu warten, das würde ich nun auch bezweifeln. Vielleicht ist es ja besser so, als wenn sie ihn kündigen.

Viele Grüße