ALG2 & KfZ Versicherungsbeitrag

Hallo alle zusammen,

Person X bezieht seit 2 Monaten ALGII und muß Ende Juni 249,00 Euro KfZ Haftpflichtversicherung (Teilkasko, Halbjahresbeitrag) an seine Versicherung zahlen. Kann man einen Antrag auf Zahlung der Versicherungssumme stellen und wenn ja, wo ist dieser (im Internet als PDF) zu finden? Ist dieser Antrag auch auf Beihilfe zu Hausrat-, bzw. Haftpflichtversicherungen gültig?

Vielen Dank

kfdifuz

Hallo Timo.
Das einzige, was man einreichen könnte sind die reinen Haftpflichtkosten. Diese werden aber nicht komplett übernommen, sondern auf den Grundbedarf angerechnet.
LG Anja

Wat issen daran Privatvergnügen?

Es gibt genug Menschen die auf ein Auto angewiesen sind, auch Alg2 Empfänger.
1.: Familien mit Kindern die weit vom Schuss wohnen und ihre Einkäufe oder Arztbesuche nicht mal eben um die Ecke machen können (Man kann niemanden zwingen sich in eine Großstadt zu ferchen)
2.: würde ein Auto die Jobsuche stark erleichtern, denn es gibt viele Stellen,(auch Seriöse)wo ein eigener PKW von Nutzen oder gar Pflicht ist.

Carsten

Wat issen daran Privatvergnügen?

Die Teilkasko.

Gruß
Marion, ein Leben lang ohne Teil- oder Vollkasko

hallo Carsten

Wat issen daran Privatvergnügen?

Es gibt genug Menschen die auf ein Auto angewiesen sind, auch
Alg2 Empfänger.
1.: Familien mit Kindern die weit vom Schuss wohnen und ihre
Einkäufe oder Arztbesuche nicht mal eben um die Ecke machen
können (Man kann niemanden zwingen sich in eine Großstadt zu
ferchen)
2.: würde ein Auto die Jobsuche stark erleichtern, denn es
gibt viele Stellen,(auch Seriöse)wo ein eigener PKW von Nutzen
oder gar Pflicht ist.

Leider steht dazu nix im SGBII, das es dazu Zuschüsse geben kann/soll wie auch immer. Deine Argumentation mag ja richtig sein, ändert aber nix an der Gesetzeslage

LG
Mikesch

Carsten

Hallo,
auch wir konnten uns sowas nie leisten, trotz Arbeit.

Also: ich würde entweder mal mit der Versicherung sprechen, wegen einer evt. Umstellung auf monatliche Abbuchung.
Ansonsten: Auto abmelden, und bei einer Arbeitsvermittlung wieder anmelden.
Die Autosteuern kommen schließlich auch irgendwann, und die sind meistens auf einmal fällig.
Viele Leute hätten gern ein Auto, nicht nur die mit Kindern, aber das die Allgemeinheit sowas finanziert, ist doch wohl nicht drin.
Es gibt auch öffentliche Verkehrsmittel.
So wie ich es weiß, wurde ein Auto noch nie vom Arbeitsamt finanziert.

Liebe Grüße
Wolly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Also: ich würde entweder mal mit der Versicherung sprechen,
wegen einer evt. Umstellung auf monatliche Abbuchung.

Das würde ich nach Möglichkeit nicht, das ist doch teurer als jährliche Abbuchung.

Ansonsten: Auto abmelden, und bei einer Arbeitsvermittlung
wieder anmelden.

Da muss man aber einen Standplatz für das Auto haben. Und zum Vorstellungsgespräch muss man natürlich irgendwie hinkommen.

Es gibt auch öffentliche Verkehrsmittel.

Die sind - je nach Familiengröße, Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung, verlaufender Stadtgrenze (Fahrt in die Nachbargemeinde ist meist teurer), und ob immer wieder die gleichen Strecken gefahren werden, also ein Monats- oder Jahresticket sinnvoll ist - genauso teuer oder teurer als ein gebrauchter Pkw.

Und es gibt Gegenden, da fahren die Busse so selten, dass sie z. B. für Schüler oder Arbeitnehmer praktisch nicht zu gebrauchen sind.

So wie ich es weiß, wurde ein Auto noch nie vom Arbeitsamt
finanziert.

Das ist allerdings Fakt.

Viele Grüße
Simsy

Freie Fahrt für freie Bürger?

Wat issen daran Privatvergnügen?

Es gibt genug Menschen die auf ein Auto angewiesen sind, auch
Alg2 Empfänger.
1.: Familien mit Kindern die weit vom Schuss wohnen und ihre
Einkäufe oder Arztbesuche nicht mal eben um die Ecke machen
können (Man kann niemanden zwingen sich in eine Großstadt zu
ferchen)

Zwingen kann man natürlich niemanden. Aber jeder muss sich bei der Wahl seines Wohnortes vorab im Klaren sein, dass im Zweifelsfall der nächste Arzt oder Supermarkt ohne Auto schwer erreichbar ist. Auch wenn man bereits als Kind dort wohnte oder ein Haus auf dem Lande geerbt hat, muss man irgendwann diese Überlegungen anstellen. Nämlich spätestens dann, wenn Arbeitslosigkeit droht - und nicht erst, wenn man bereits von ALG I ins ALG II gerutscht ist. Das Recht auf allzeit bequeme Beförderung hat der einzelne Bürger nämlich leider noch nicht.

2.: würde ein Auto die Jobsuche stark erleichtern, denn es
gibt viele Stellen,(auch Seriöse)wo ein eigener PKW von Nutzen
oder gar Pflicht ist.

Die oft geforderte Mobilität bedeutet heute nicht nur, einen Führerschein und ein Auto vorweisen zu können. Man sollte auf lange Sicht überlegen, ob man noch in der nächsten Generation arbeitslos irgendwo auf dem Dorfe sitzen möchte oder vielleicht doch umzieht. Oder befristet mal ein möbliertes Zimmer in einer anderen Stadt mieten, um einen Job anzutreten, wo das Pendeln zu weit wäre.

Mal ein paar Jahre voraus gedacht: noch gehen die Kinder warscheinlich auf die hiesigen Dorfschule. Irgendwann haben die Kids aber die Schule abgeschlossen und suchen eine Lehrstelle. Was ist dann? Will man sich auf die zwei, drei Ausbildungsangebote im Dorf beschränken und Landwirt oder Bäcker werden (falls es überhaupt freie Lehrstellen vor Ort gibt)? Oder wer soll die Beförderung der Kinder in die nächste Stadt finanzieren, damit diese zu ihrem Ausbildungsplatz oder zu einer weiterführenden Schule kommen?

Ein Wohnsitz in der Pampa scheint mir ein Garant dafür zu sein, auch in der nächsten Generation schwer vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben. Wenn bei der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit des Familienvaters die Mobilität der ganzen Verwandtschaft zusammenbricht, sollte man sich ernsthaft einen Umzug überlegen.

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Hi Kata,

Ein Wohnsitz in der Pampa scheint mir ein Garant dafür zu
sein, auch in der nächsten Generation schwer vermittelbar auf
dem Arbeitsmarkt zu bleiben. Wenn bei der
(Langzeit-)Arbeitslosigkeit des Familienvaters die Mobilität
der ganzen Verwandtschaft zusammenbricht, sollte man sich
ernsthaft einen Umzug überlegen.

und wenn die Stadt voll ist, weil alle dort hinziehen, damit sie kein Auto brauchen, um zur Arbeit zu kommen?
Die Städte werden dann so groß, dass sie einen Durchmesser von 50 Km oder mehr erreichen und der Arbeitsweg(Zeit) auch wieder lang wird.

Sollen wir dann die Rentner auf’s Land schicken, weil die ja nicht mehr mobil sein müssen *gg*
Achso, wir packen dann einfach noch die Mütter oder Väter mit ihren Kindern dazu, dann bleibt für die Arbeitenden mehr Platz in der Stadt.
Gibt es nur einen Versorger der Familie, nimmt der eine Stadtwohnung oder Zimmer und bringt aus der Stadt dann wöchentlich den Einkauf mit :wink:

Grüße Marion

Hi Marion!

Nein, mein absichtlich etwas überspitzt geschriebenes Posting sollte keine Landflucht zur Folge haben. Nur ist im Einzelfall wirklich zu überlegen, ob man nicht etwas an seiner Situation ändern sollte, statt sich und andere zu fragen, was der Staat für einen tun kann.

Wer auf der einen Seite abgeschnitten vom öffentlichen Nahverkehr lebt, sich auf der anderen Seite aber kein Auto leisten kann, der hat ganz offensichtlich ein Problem. Wenn es auf lange Sicht nicht zu gelingen scheint, sich wieder Arbeit zu verschaffen, um ein Auto zu finanzieren, dann wird man den Hebel wohl an der anderen Seite ansetzen müssen und seinen Lebensmittelpunkt dorthin verlagern, wo der öffentliche Nahverkehr wieder greift. Das braucht keine Großstadt sein, es gibt sehr viele Vororte und Kleinstädte, die eine hervoragende Verkehranbindung haben.

Kein Witz: ich habe schon Leute kennengelernt, die argumentierten, sie könnten nicht Vollzeit arbeiten, da sie einen Hund hätten, der regelmäßig gassi geführt werden müsste. Und dann fragten die stolzen Hundebesitzer, wo man eine Befreiung der Hundesteuer beantragen könne, den diese könne man sich als Halbtagskraft oder Hartz IV-Empfänger nicht leisten…

Und ich rede hier nicht von Blindenhunden oder Wachhunden, die auf weit abgelegenen Gehöften gehalten werden, sondern von Schoßhunden. Die sind nämlich Privatvergnügen - genau wie ein Auto (Ausnahmen mag es bei den Fahrzeugen von Körperbehinderten geben, aber hier scheint es ja nur um eine normale Familienkutsche zu gehen).

Liebe Grüße
Kata Rina

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Hallo

obige Überschrift ist nur gültig, wenn man wirklich frei ist und es sich leisten kann. Im SGB II steht absolut nix davon drin, dass der Staat dafür zu zahlen hat. Alles andere sind nur schöne Fantasieen und Träumereien

LG
Mikesch

Hi Marion!

Nein, mein absichtlich etwas überspitzt geschriebenes Posting
sollte keine Landflucht zur Folge haben. Nur ist im Einzelfall
wirklich zu überlegen, ob man nicht etwas an seiner Situation
ändern sollte, statt sich und andere zu fragen, was der Staat
für einen tun kann.

Wer auf der einen Seite abgeschnitten vom öffentlichen
Nahverkehr lebt, sich auf der anderen Seite aber kein Auto
leisten kann, der hat ganz offensichtlich ein Problem. Wenn es
auf lange Sicht nicht zu gelingen scheint, sich wieder Arbeit
zu verschaffen, um ein Auto zu finanzieren, dann wird man den
Hebel wohl an der anderen Seite ansetzen müssen und seinen
Lebensmittelpunkt dorthin verlagern, wo der öffentliche
Nahverkehr wieder greift. Das braucht keine Großstadt sein, es
gibt sehr viele Vororte und Kleinstädte, die eine hervoragende
Verkehranbindung haben.

Kein Witz: ich habe schon Leute kennengelernt, die
argumentierten, sie könnten nicht Vollzeit arbeiten, da sie
einen Hund hätten, der regelmäßig gassi geführt werden müsste.
Und dann fragten die stolzen Hundebesitzer, wo man eine
Befreiung der Hundesteuer beantragen könne, den diese könne
man sich als Halbtagskraft oder Hartz IV-Empfänger nicht
leisten…

Und ich rede hier nicht von Blindenhunden oder Wachhunden, die
auf weit abgelegenen Gehöften gehalten werden, sondern von
Schoßhunden. Die sind nämlich Privatvergnügen - genau wie ein
Auto (Ausnahmen mag es bei den Fahrzeugen von
Körperbehinderten geben, aber hier scheint es ja nur um eine
normale Familienkutsche zu gehen).

deswegen gilt genauso SGB II, nix Kohle von ARGE

Liebe Grüße
Kata Rina

Hallo

Das einzige, was man einreichen könnte sind die reinen
Haftpflichtkosten.

Diese werden aber nicht komplett
übernommen, sondern auf den Grundbedarf angerechnet.

?? Was heißt das praktisch?

Diese Kosten werden überhaupt nicht übernommen. Man darf diesen Betrag aber abziehen, wenn man ein Einkommen aus Arbeit hat. Ich bin da im Moment nicht auf dem letzten Stand, aber so ungefähr: 100,- darf man sowieso zusätzlich verdienen, und dann kann man noch so verschiedene Sachen extra abziehen, wie z. B. Haftflichtversicherung und Riester-Rente Einzahlungen. Von dem Rest, der übrig bleibt, wird ein Prozentsatz (ich glaube 70 %) auf das ALG II angerechnet.

Wenn man kein Einkommen hat außer ALG II, dann spielt das alles keine Rolle.

Viele Grüße
Simsy

Hallo!

So viel teuer ist das auch nicht - ich meine es wären 5 %. Wenn man stattdessen sein Konto überzieht, wird das auch nicht viel billiger.

Ich denke, wenn man mal die Preise vergleicht und zur günstigsten Versicherung wechselt, kann man den Aufpreis für die monatliche Zahlung verschmerzen. Es ist bei knappen Finanzen jedenfalls besser, als einmal jährlich einen dicken Brocken bezahlen zu müssen.

Wer viel Disziplin hat, kann natürlich auch monatlich den entsprechenden Betrag zur Seite legen, damit er beim Zahlungstermin zur Verfügung steht.

Genauso sparen kann man aber auch, wenn man den Wagen öfter mal stehen lässt und stattdessen Fahrrad fährt oder zu Fuß geht. Ich fahre z.B. weniger, wenn ich nicht volltanke und nur wenig Benzin im Tank habe. Man fährt dann auch sparsamer und achtet auf einen niedrigen Verbrauch.

Ich habe den Eindruck, dass heutzutage die Kinder viel zu viel herumgefahren werden. Schulwege kann man auch gut zu Fuß und mit dem Rad bewältigen. Ich selbst bin z.B. schon als 5-jährige mit meiner gleichaltrigen Freundin ohne Erwachsene zum Kindergarten gelaufen (ca. 1,5 km). Später zur weiterführenden Schule (3 km) ging es mit dem Fahrrad. Wer Angst um seine Kinder hat geht/fährt eben mit! Aber nach ein paar Wochen in Begleitung können sie das meist auch gut allein.

Bei wesentlich weiteren Schulwegen gibt es doch auch kostenlose Schüler-Fahrkarten oder Schulbusse. Jedenfalls war das bei uns damals so. Ich meine, die Grenze lag - je nach Alter - bei 2-3,5 km Wegstrecke.

Viele Grüße

Anne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Kata Rina,

Wer auf der einen Seite abgeschnitten vom öffentlichen
Nahverkehr lebt, sich auf der anderen Seite aber kein Auto
leisten kann, der hat ganz offensichtlich ein Problem. Wenn es
auf lange Sicht nicht zu gelingen scheint, sich wieder Arbeit
zu verschaffen, um ein Auto zu finanzieren, dann wird man den
Hebel wohl an der anderen Seite ansetzen müssen und seinen
Lebensmittelpunkt dorthin verlagern, wo der öffentliche
Nahverkehr wieder greift.

das ist sicherlich richtig.
Das Problem, welches AlG2-Empfänger dann aber evtl. haben ist, dass diese Wohnungen evtl. teurer sind, der Umzug Geld kostet und ein Umzug darum vielleicht von der Behörde nicht genehmigt wird. Dafür braucht man nämlich eine Erlaubnis, will man nicht riskieren, dass die Kosten nicht übernommen werden.
Auch wenn ein Umzug Sinn macht, ist es in manchen Fällen leider nicht ganz so einfach.

Grüße Marion

Hallo.

Diese werden aber nicht komplett
übernommen, sondern auf den Grundbedarf angerechnet.

?? Was heißt das praktisch?

Im Antrag für Hartz IV (auch in den Änderungsmeldungen und Nachfolgeanträgen) wird nach einem Fahrzeug gefragt. Direkt im Anschluss welche Kosten dem Antragsteller durch die Haftpflicht entstehen. Diese müssen durch den Versicherungsbescheid belegt werden.
Da auch einem Hartz IV- Empfänger ein Auto zusteht und die Haftpflicht in Deutschland Pflicht ist, darf das Amt einen nicht auf den Kosten für die Haftpflicht sitzen lassen. Diese werden dann anteilig auf den Grundbedarf angerechnet, welcher sich entsprechend erhöht.
Zumindest ist das bei uns so. Und warum sollte es dann bei anderen nicht so sein?!
Gruß Anja

Hallo

Da auch einem Hartz IV- Empfänger ein Auto zusteht …

Ich glaube, das kann man so nicht sagen. Wenn es dem Hartz 4 Empfänger zustünde, dann müsste ihm ja eins bezahlt werden.

und die
Haftpflicht in Deutschland Pflicht ist, darf das Amt einen
nicht auf den Kosten für die Haftpflicht sitzen lassen.

Ich glaube doch, dass es das darf.

Diese
werden dann anteilig auf den Grundbedarf angerechnet, welcher
sich entsprechend erhöht.
Zumindest ist das bei uns so.

Bist du dir ganz sicher? Bei euch bezahlt die ARGE den Kfz-Versicherung? -

Ist es nicht auch bei euch so, dass man diese Kosten vom Einkommen absetzen könnte, falls man eins hat, das so geringfügig ist, dass man trotzdem noch ALG 4 bekommt, aber genug, um angerechnet zu werden. Na ja, dann bezahlt die ARGE die Kfz-Steuer ja auch in gewisser Hinsicht.

Viele grüße
Simsy