Hallo zusammen, habe da mal eine Frage: Angenommen, ein selbständiger Unternehmer zahlt über ein Jahr freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein. Er hat eine kaufmännische Berufsausbildung, ein Grundstudium in BWL (also ein Vordiplom) und eine 6-monatige Weiterbildung bei einem privaten Bildungsträger mit schulinternem Zeugnis. Ist das weniger als ein staatlich geprüfter Betriebswirt mit IHK-Abschluss? In welche Qualifikationsstufe wird er bei einer eventuellen Arbeitslosenmeldung eingestuft?
Hallo zusammen, habe da mal eine Frage: Angenommen, ein
selbständiger Unternehmer zahlt über ein Jahr freiwillig in
die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein.
Wie geht das? Alv ist für Arbeitnehmer geöffnet.
Er hat eine
kaufmännische Berufsausbildung, ein Grundstudium in BWL (also
ein Vordiplom) und eine 6-monatige Weiterbildung bei einem
privaten Bildungsträger mit schulinternem Zeugnis. Ist das
weniger als ein staatlich geprüfter Betriebswirt mit
IHK-Abschluss?
Ja, weil kein Abschluss vorliegt. Sein höchter Abschluss ist der der Berufsausbildung. Der Rest ist irrelevant. Studium ist nicht abgeschlossen und zählt hierfür nicht. Internes Zeugnis ist mehr oder weniger nur eine Teilnahmebestätigung. Kein Abschluss.
In welche Qualifikationsstufe wird er bei einer
eventuellen Arbeitslosenmeldung eingestuft?
Als Kaufmann (Berufsausbildung).
Hallo zusammen, habe da mal eine Frage: Angenommen, ein
selbständiger Unternehmer zahlt über ein Jahr freiwillig in
die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein.Wie geht das? Alv ist für Arbeitnehmer geöffnet.
seit vorigem Jahr geht auch das, jocki, haste vielleicht was verpasst
aah, interessant. wie ist’n das geregelt? genau so wie beim arbeitnehmer? wegen leistungsanspruch usw.?
danke.
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Hallo zusammen, habe da mal eine Frage: Angenommen, ein
selbständiger Unternehmer zahlt über ein Jahr freiwillig in
die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein.Wie geht das? Alv ist für Arbeitnehmer geöffnet.
seit vorigem Jahr geht auch das, jocki, haste vielleicht was
verpasstaah, interessant. wie ist’n das geregelt? genau so wie beim
arbeitnehmer? wegen leistungsanspruch usw.?
da guckste ma besser selber auf seite vom Amt, läuft etwas anders als beim AN, ob sich dat überhaupt lohnt, sollte man vorher richtig durchrechnen
danke.
büdde
der Mikesch