Heizkostennachzahlung und ALG 2

Hallöle, schon wieder ich :smile:

Nehmen wir an, eine Bedarfsgemeinschaft bekommt vom Vermieter eine Nachzahlung über mehrere hundert Euro. Muss die BG diese Kosten selbst tragen oder beteiligt sich die ARGE?

Wenn die ARGE sich beteiligt, spielt es eine Rolle, ob die Wohnung etwas zu groß ist und daher bzgl. Miete bei der Bedarfsberechnung nur der Maximalsatz berechnet wird?

MfG

Auch Hallöle

, schon wieder ich :smile:

oha, na und? *gg*

Wenn die ARGE sich beteiligt, spielt es eine Rolle, ob die
Wohnung etwas zu groß ist und daher bzgl. Miete bei der
Bedarfsberechnung nur der Maximalsatz berechnet wird?

Die haben Richtlinien wie hoch angemessene Heizkosten für bestimmte qm sind. Das ist aber nicht ganz klar geregelt:
http://209.85.135.104/search?q=cache:jyNzt1Y21dcJ:ww…

Andererseits sind die tatsächlichen Betriebskosten zu übernehmen. Es wird ein Abzug für die Warmwasserbereitung erhoben.

Ohne genaue Kenntnisse über die Art der Heizung und wie die Heizkostenabrechnung erfolgt ist, bzw. ob die Heizkostenverdornung richtig angwewandt wurde, kann man das nicht genau sagen. Es gibt da einen gewissen Spielraum.

Ich habe da diverses Material, das ich raus suchen könnte als PDF auf Wunsch per Mail

Marion