besteht weiterhin Kindergeldanspruch einer Person unter 25, wenn ein Studium begonnen und nach vier Semestern abgebrochen wird, ein halbes Jahr Leerlauf anliegt (keine Zwangspause --> kein Anspruch) und ein neues Studium begonnen bzw. im alten weiterstudiert wird?
„Kindergeld gibt es grundsätzlich …für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4 Monaten befindet (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium)“ http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php