Hinzuverdienst bei ALG1 und 2

Hallo zusammen,

ich hatte gestern eine ausufernde Diskussion mit einem Freund. Es ging um den Hinzuverdienst bei ALG1 und ALG2. Er behauptete, dass ein einmaliger Hinzuverdienst pro Jahr erlaubt sei, der höher als der monatlich erlaubte Hinzuverdienst ist, ohne dass etwas davon aufs ALG angerechnet wird.

Hat er damit recht? Ich konnte mir das schwerlich vorstellen. Falls er recht hat, war das auch schon so zu Zeiten als es noch Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gab?

Gruß

Phoebe

Hallo,

Er
behauptete, dass ein einmaliger Hinzuverdienst pro Jahr
erlaubt sei, der höher als der monatlich erlaubte
Hinzuverdienst ist, ohne dass etwas davon aufs ALG angerechnet
wird.

Da die Regelungen nicht nur in unterschiedlichen Gesetzen (SGB II und III) zu finden sind, sondern auch unterschiedlich sind, gibt es keine Antwort, die für beide Fälle gleich gilt.

Sind zwar jetzt alles Gesetzestexte, aber vielleicht kann jemand anderes die Unterschiede mal „allgemeinverständlich“ erklären. Ich hab dazu zu wenig Sozialrechtskenntnisse.

MfG