Hallo liebe Gemeinde.
Stellt Euch folgendes vor (Fallbeispiel)
A und B , ein Ehepaar leben in einer 52m2 grossen Wohnung. A ist
Hartz4-Empfänger und Hauptmieter, B arbeitet auf 400? Basis und B´s
Gehalt wird je nach Höhe mit dem H4 verrechnet.
A kommt ins Pflegeheim und wird Rentner, Rente geht natürlich für´s
Heim drauf. B hat immer noch nur den 400er Job und kann aufgrund
Erkrankungen nicht 8 Std. arbeiten.
Wird B in der Wohnung bleiben können, obwohl die für 1 Person nicht
mehr „angemessen“ ist? B sollte möglichst H4 unabhängig von A
beantragen, oder?
Kann B zum Umzug gezwungen werden?
Was meint Ihr?
P.S. Danke an E. Krull für den Hinweis auf dieses Brett! :o)
Hi,
wenn ein Ehepartner ins Heim kommt, bilden die beiden immer noch eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, dass dem zu Hause verbleibenden Partner weiterhin eine für 2 Personen angemessene Wohnung zusteht.
Da die Rente von A bisher schon nicht gereicht hat, seinen Lebensunterhalt zu decken, reicht sie auch nicht, um die Heimkosten zu decken. Somit muss für ihn Sozialhilfe (nach dem SGB XII) beantragt werden. In der Regel ist es dann so, dass B die Rente des A behalten darf, und es wird berechnet, ob B einen Kostenbeitrag zu den Heimkosten leisten muss. Dies ist abhängig vom gesamten Familieneinkommen, der Miethöhe und ggfls. besonderen Belastungen.
Es könnte also zu dem Ergebnis führen, dass B keine Sozialhilfe bzw. Hartz4 mehr braucht, aber A Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) bekommt.
Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mich auch anmailen.
Gruß
Nelly
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Danke Nelly! :o)
Es könnte sein, dass ich demnächst noch was fragen möchte, dann melde ich mich bei Dir!
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Wolf