Second Life & ALGII

Einen schönen guten Tag wünsche ich!

Ich möchte hier einen Fall schildern, bei dem mich eure Meinungen oder Ratschläge sehr interessieren würden.
Es geht um die reale und aktuelle Situation von Herrn Bloch (Namen geändert).

Herr Bloch ist 27 Jahre alt, bezieht ALGII und ist schwer zu vermitteln, weil er keine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

Herr Bloch ist in seiner Freizeit aber nicht faul und stellt in der virtuellen Welt „Second Life“ (www.secondlife.com) virtuelle Gegenstände und Outfits her, die er dort verkauft. Der Wirtschaftskreislauf von „Second Life“ ist mit dem der „realen Welt“ verbunden, da man reale Währungen in „Linden Dollar“ (die Währung in „Second Life“ - kurz L$) umtauschen kann und umgekehrt.

Herr Bloch verdient nun durch seine angebotenen virtuellen Produkte genug Geld, um seinen realen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

Da es sich aber um kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen handelt, da Spielgewinn, und keine Arbeit in dem Sinne ist, ist Herr Bloch immernoch Arbeitslos, verdient aber genug, um nicht mehr auf ALGII angewiesen zu sein.

Nun möchte Herr Bloch auf seine Bezüge verzichten und sich bei der Agentur für Arbeit „abmelden“. Allerdings ist er sich nicht sicher ob das ohne weiteres möglich ist, da er ja immernoch arbeitslos ist.

Vielleicht weiß jemand wie man in so einem Fall vorgehen sollte, in dem man zwar Arbeitslos ist aber regelmäßiges (nicht steuerpflichtiges) Einkommen (Spielgewinn) hat?

Vielleicht ist es möglich sich als Künstler selbstsändig zu machen, da es sich um 3D-Design handelt?

Mit freundlichem Gruß
Groll

Servus,

Da es sich aber um kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen
handelt, da Spielgewinn,

???

Wenn ein Klempner seine Aufträge alle aus Myhammer hat, erzielt er nach Deiner These keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

Wo soll im beschriebenen Sachverhalt ein Spielgewinn herkommen?

Schöne Grüße

MM

Einkommen aus „Second Life“ ist laut Steuerberater und verschiedener Artikel zum Thema „Spielgewinn“ da es sich im entfernten Sinne, um ein Spiel, eine Simulation handelt.

Produkte, die in „Second Life“ hergestellt werden, werden ausschliesslich in „Second Life“ verwendet. In dieser Hinsicht ist es ein geschlossenes System. Zum Beispiel werden Rüstungen oder Kleidung hergestellt mit denen die „Spieler“ ihre dreidimensionalen „Spielfiguren“ schmücken können. Diese Produkte sind ausschliesslich in „Second Life“ verwendbar.

Zur Zeit handelt es sich um eine Grauzone und es ist davon auszugehen, das Einkommen das in „Second Life“ erziehlt wird in unbekannter Zukunft zu versteuern ist.

„Second Life“ ist keine Plattform wie „Myhammer“ um Aufträge oder Arbeitskräfte zu vermitteln.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Groll.
Meines Wissens kann man jederzeit auf Bezüge verzichten. Das dann aber verbindlich und unwiderruflich. Dadurch wird man aber aus der Kartei für Arbeitssuchende nicht ausgestrichen, da man immernoch arbeitsfähig ist und keine „geregelten Einkünfte“ bezieht.
Die genauen Gründe, warum man verzichtet, sollte man in diesem speziellen Fall aber nicht unbedingt angeben, da das Einkommen sich in der Tat in einer Grauzone bewegt.
Und manchmal werden Sachen auch rückwirkend betrachtet.
Gruß Anja

Einen schönen guten Tag wünsche ich!

Danke, wünsche ich Dir auch!

Da es sich aber um kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen
handelt, da Spielgewinn, und keine Arbeit in dem Sinne ist,

kenne einen Fall, wo ein ALG-II Bezieher in einer Lotterie gewonne hatte (ca. 1500,-- €) und davon einen Familienurlaub bezahlt hat. Es war derselbe Gedanke: Spielgewinn - kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen. Das Geld wurde überwiesen und war somit auf dem Kontoauszug sichtbar: Geldeinkommen! Pech gehabt, mußte alles zurückzahlen (jedes Einkommen wird immer zum Bedarf für den Erhalt der Lebenssicherung gerechnet, egal welche Art von Einkommen!)

ist Herr Bloch immernoch Arbeitslos, verdient aber genug, um
nicht mehr auf ALGII angewiesen zu sein.

Nun möchte Herr Bloch auf seine Bezüge verzichten und sich bei
der Agentur für Arbeit „abmelden“. Allerdings ist er sich
nicht sicher ob das ohne weiteres möglich ist, da er ja
immernoch arbeitslos ist.

Kein Problem: er kann sich auch mit seinen Bezügen bei der Agentur für Arbeit als „arbeitsuchend (Arbeit suchend)“ melden. Dann steht er noch offiziell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, erhält nur keine Leistungen. Oder halt evtl. doch wieder, wenn es mal nicht mehr so laufen sollte.

Vielleicht weiß jemand wie man in so einem Fall vorgehen
sollte, in dem man zwar Arbeitslos ist aber regelmäßiges
(nicht steuerpflichtiges) Einkommen (Spielgewinn) hat?

Wie sich das steuermäßig verhält, weiß ich nicht. Ist das so regelmäßig tatsächlich noch ein Spielgewinn? Letztendlich führt er ja als Dienstleistungen aus und wird für diese von seinen Auftraggebern bezahlt. Aber da sollte er sich besser von einem Experten beraten lassen (Steuerhinterziehung ist kein Spaß, für ihn…) Ist ja auch noch ein recht neues Spektrum, das sicherlich noch gesetzlicher Bestimmungen bedarf, falls noch nicht geschehen.

Vielleicht ist es möglich sich als Künstler selbstsändig zu
machen, da es sich um 3D-Design handelt?

Wie gesagt: Dienstleistler… Aber hab wirklich keine Ahnung! Was ich allerdings genau weiß: Es hat nur Vorteile, wenn er sich weiterhin bei der Agentur für Arbeit meldet. Das rate ich ihm auf jeden Fall!

Mit freundlichem Gruß
Groll

Grüße zurück und ein „weiterhin frohes Schaffen“ an Herrn Bloch!
sorgloseSusi

Servus,

da lehnt sich der StB aber weit aus dem Fenster: In dem Moment, wo ich das Spielgeld in Euronen konvertieren kann, erziele ich Einnahmen. Und in dem Moment, wo ich zielgerichtet etwas dafür tue, dass ich diese Einnahmen bekomme, erziele ich Einkünfte. Ob ich für das Geld einen realen oder bloß das Nutzungsrecht an einem virtuellen Gegenstand hingebe, ist nicht entscheidend.

Ob es sich dabei um Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder um solche aus einer sonstigen selbständigen Arbeit handelt, sei dahingestellt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

entgegen der Aussage zu steuerfreien Spielgewinnen würde ich Herrn Bloch mal die letzte Zeile dieses Beitrags http://www.heise.de/newsticker/meldung/93997 ans Herz legen.

Wenn Herr Bloch von dem in SL verdienten Geld leben kann, die Sache auf Dauer mit entsprechender Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, dann wird der früher oder später vermutlich mit dem Finanzamt Ärger bekommen, wenn er die Erlöse nicht versteuert.

Die Idee mit der Selbständigkeit mit sauberer Versteuerung, Absetzungsmöglichkeiten, … klingt da irgendwie besser, wenn man ruhig schlafen möchte.

Gruß vom Wiz

Meines Wissens kann man jederzeit auf Bezüge verzichten. Das
dann aber verbindlich und unwiderruflich. Dadurch wird man
aber aus der Kartei für Arbeitssuchende nicht ausgestrichen,
da man immernoch arbeitsfähig ist und keine „geregelten
Einkünfte“ bezieht.

Oh, da spricht wieder die Expertin.
Woher hast du nur deine Weisheiten?
Wenn man von einem Thema keine Ahnung hat,
sollte man doch einfach mal den Impuls zum
Antworten unterdrücken.

Gruß
Nelly

Nun möchte Herr Bloch auf seine Bezüge verzichten und sich bei
der Agentur für Arbeit „abmelden“.

Hi,

das finde ich sehr löblich. M.E. ist er sogar dazu verpflichtet. Aber wie auch immer: Herr B. sollte an eines denken: wenn er sich dort abmeldet, ist er nicht mehr krankenversichert! Er sollte sich also mit seiner KV in Verbindung setzen und die Möglichkeiten besprechen, sich weiter krankenzuversichern.

Gruß
Nelly

Oh, da spricht wieder die Expertin.
Woher hast du nur deine Weisheiten?

Von einem ehemaligen Arbeitskollegen und gutem Freund von mir, der das nämlich genauso gemacht hat. Hat auf Bezüge verzichtet, war weiter gemeldet und hat trotz „Unter der Hand- Verdienst“ immernoch Arbeitsangebote bekommen. Auch auf Hinweis hin, daß er das nicht wünsche, bekam er sie weiter. Begründung: siehe mein Posting weiter oben.

Wenn man von einem Thema keine Ahnung hat,
sollte man doch einfach mal den Impuls zum
Antworten unterdrücken.

Wenn ich mich in diesem Fall allgemein gehalten habe, dann liegt das an FAQ 1129.
Schließlich darf man hier keine rechtsgültigen Aussagen machen!

Gruß
Nelly

Dito.
Anja