Hallo,
kann ein Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit Fahrkosten zu einem Vorstellungsgespräch beantragen, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt diesen zu kündigen (entsprechender Antrag wurde seitens des AGs beim Integrationsamt gestellt) und somit zukünftig von der Arbeitslosigkeit betroffen ist?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hallo
Hallo,
kann ein Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit Fahrkosten zu
einem Vorstellungsgespräch beantragen, wenn der Arbeitgeber
beabsichtigt diesen zu kündigen (entsprechender Antrag wurde
seitens des AGs beim Integrationsamt gestellt) und somit
zukünftig von der Arbeitslosigkeit betroffen ist?
Zuküftig ist ja erst in der Zukunft und erst dann real wenn Meldung abgegegeben,ich glaube nicht das es im Vorraus dafür Geld gibt,es wird ja auch noch keine Leistung bezogen als Grundvorraussetzung…
Versuch macht kluch, aber ich seh da wohl wenig Chancen
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
LG
Mikesch
Hallo
Habe ich dir in einem anderen Form beantwortet.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Zuküftig ist ja erst in der Zukunft und erst dann real wenn
Meldung abgegegeben,ich glaube nicht das es im Vorraus dafür
Geld gibt,es wird ja auch noch keine Leistung bezogen als
Grundvorraussetzung…
Versuch macht kluch, aber ich seh da wohl wenig Chancen
SGB III § 17 i.V.m. § 45
(- http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__17.html
Gruß,
LeoLo
MOD: §§-Links eingefügt.
wenn du bereits arbeitssuchend gemeldet bist…
… dann geht das schon, ansonsten nicht.
Gruss
Paragraphenmaus!