Zur Verfügungstellung beim Arbeitgeber

Hallo und guten Morgen,

mal angenommen man muss sich nach Aussteuerung der Krankenkasse und ärztlicher Begutachtung beim Amtsarzt des Arbeitsamtes (volle 8 Stunden arbeitsfähig mit Auflage für leidensgerechten Arbeitsplatz) nach 3 monatigem ALG1 Bezug dem Arbeitgeber zu Verfügung stellen.

  1. Annahme: Der Arbeitgeber hat momentan keinen leidensgerchten Arbeitsplatz für den Angestellten. Landet man dann wieder am Arbeitsamt?

  2. Annahme:smiley:er Arbeitgeber reagiert gar erst auf das Schreiben des Angestellten und lässt die Frist verstreichen.Was ist dann ?

Ich habe mal gehört das ab dem Zeitpunkt wo man sich dem Arbeitgeber wieder zur Verfügung stellt, der Arbeitgeber wieder Lohn zahlen muss.
Ist das richtig?

Danke für Eure Antwort

Hallo

  1. Annahme: Der Arbeitgeber reagiert gar erst auf das Schreiben
    des Angestellten und lässt die Frist verstreichen.Was ist dann
    ?

Ist der AN denn am Arbeitsplatz zum vorgegebenen Zeitpunkt erschienen oder hat er einfach zuhause darauf gewartet, daß der AG ihn einlädt?

Gruß,
LeoLo

Hallo zurück,

Mal angenommen man hat ein Schreiben an den Arbeitgeber gesendet mit der Bitte um ein Gespräch auf diesen leidensgerechten Arbeitsplatz unter Beinahme eines Sozialarbeiters vom Integrationsamt und des entsprechenden Betriebsrates.Dieses Schreiben wurde von der Sekretärin des Arbeitgebers unterschrieben und an den Arbeitgeber weitereleitet. Dieser Termin ist sehr kurzfristig da das Arbeitsamt ja Druck macht. Dem zuständigen Sachbearbeiter des Arbeitsamtes wurde eine Kopie des Schreibens samt Unterschrift übergeben. Da man aus anderen Fällen weiß, dass telefonische Anfragen meist unter den Tisch fallen, hat man den schriftlichen Weg gewählt um auch sicher zu sein, dass man beim Arbeitsamt keine Sperre bekommt. Der Arbeitnehmer wartet nun auf eine Rückmeldung.

Gruß Schtonk

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