Morgen,
folgende Frage stellte sich mir:
Ein Paar lebt in einer Wohnung und kürzt die Miete wegen einem Mangel.
Das Paar bezieht ALG2 und fragt sich nun ob das eingesparte Geld, da ja vom Amt bezahlt, wieder an die Argentur zurück gezahlt werden muss ?
Was denkt ihr ?
LG Bernd
Morgen,
ebenfalls
folgende Frage stellte sich mir:
Ein Paar lebt in einer Wohnung und kürzt die Miete wegen einem
Mangel.
Das Paar bezieht ALG2 und fragt sich nun ob das eingesparte
Geld, da ja vom Amt bezahlt, wieder an die Argentur zurück
gezahlt werden muss ?
theoretísch ja, aber praktisch? Wo kein Kläger…
Was denkt ihr ?
LG Bernd
Der Kater
hoffe, heute schon was für meine neue Teerstrasse getan 
Der Kater
hoffe, heute schon was für meine neue Teerstrasse getan 
Klar Arbeite bereits kräftig daran 
Spaß beiseite, der Vermieter des Paares droht quasi damit es dem Jobcenter zu melden.
Bernd
Tag Bernd,
Nachtrag:
Das Amt übernimmt die Kosten für den Wohnraum.
Die Mietminderung reduziert diese Kosten.
Da freut sich das Amt, weil es nur die tatsächlichen Kosten zahlen muss.
Sollte der Mieter die Differenz zwischen reduzierter Miete und normaler Miete als „Schmerzensgeld“ für persönlich Beeinträchtigungen durch Schäden der Mietsache ansehen, wäre diese Differenz als zusätzliches Einkommen der ALG-Empfänger zu werten und daher auf den ALG-Bezug anzurechnen.
Gruß
Beuteltier
Spaß beiseite, der Vermieter des Paares droht quasi damit es
dem Jobcenter zu melden.
Ja, warum auch nicht? Dem Paar stehen nur die tatsächlichen Unterkunftskosten von der ARGE zu.
Gruß
Nelly