Getrennte Leben, zusammen wohnen!

Hallo,

ist es möglich das eine Tochter, die ca. 1800€ brutto verdient, sich mit Ihrem Vater, der von Hartz IV lebt, ein Haus mieten kann, wo beide exakt die hälfte der Miete zahlen? Also um genau zu fragen, zahlt das Sozialamt die hälfte der Miete?
Oder anderst gefragt, kann der Vater die Miete vom Sozialamt direkt auf sein Konto überweisst bekommen und damit der Tochter das Geld wiederum zu geben um die Miete vollständig zahlen zu können?
Die Fragestellung bezieht sich auch auf die Quadratmeterzahl und der Höhe der Miete, das so ein Haus schon zw. 100 und 150qm sein sollte und min. 600,- bis 750,- € Kaltmiete kostet.
A: Tochter zahlt hälfte, Vater zahlt andere Hälfte vom Hartz IV oder
B: Tochter zahlt komplett von Gehalt, da Mietvertrag, und erhählt wiederum von Vater die Hälfte der Miete.
Es soll ja wie eine Wohngemeinschaft werden.

Um eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus!
Lg, Baur

Hallo

Hallo,

ist es möglich das eine Tochter, die ca. 1800€ brutto
verdient, sich mit Ihrem Vater, der von Hartz IV lebt, ein
Haus mieten kann, wo beide exakt die hälfte der Miete zahlen?
Also um genau zu fragen, zahlt das Sozialamt die hälfte der
Miete?
Oder anderst gefragt, kann der Vater die Miete vom Sozialamt
direkt auf sein Konto überweisst bekommen und damit der
Tochter das Geld wiederum zu geben um die Miete vollständig
zahlen zu können?
Die Fragestellung bezieht sich auch auf die Quadratmeterzahl
und der Höhe der Miete, das so ein Haus schon zw. 100 und
150qm sein sollte und min. 600,- bis 750,- € Kaltmiete kostet.
A: Tochter zahlt hälfte, Vater zahlt andere Hälfte vom Hartz
IV oder
B: Tochter zahlt komplett von Gehalt, da Mietvertrag, und
erhählt wiederum von Vater die Hälfte der Miete.
Es soll ja wie eine Wohngemeinschaft werden.

Das könnte vielleicht gehen, es dürfte aber äusserst schwierig werden, dass der ARGE zu verkaufen, da fallen ja locker 900€s an Warmmiete an und mit die m² wirds auch Ärger geben. Und mit der Presse auch: Hartz IVler kriegt mit Tochter Haus von ARGE gesponsert.
Ich gehe mal davon aus, dass es nix wird. Aber man kan ja mal träumen:wink:

Um eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus!
Lg, Baur

LG
Mikesch

Hallo,

nein das wird nicht funktionieren. Der Vater bekommt von der Arge den zulässigen Satz für eine alleinstehende Person. Den Rest müsste er selber zur Miete dazu schießen (was wohl kaum möglich ist) oder die Tochter bezahlt den Rest seiner Hälfte zusätzlich.

Wenn dem so wäre, wie du fragst könnte sich ja im Umkehrschluss jeder ALG2 Empfänger ne Luxuswohnung anmieten. *kopfschüttel*

Gruß

Phoebe

Hallo,

erstmal herzlichen Dank für eure Antworten.
@Mikesch, das wär natürlich nicht so toll, wenn die Presse das Publik machen und damit die Privatsphäre verletzt würde und uns vielleicht ein Aufstand bevorstünde :frowning:
Andererseits zur 2.ten Antwort @Phoebe, steht ja einer Einzelperson, jedenfalls Kreis Waiblingen, ein Satz von ca. 320,- bis 375,- Kaltmiete zu, das doppelt genommen sind das auch wieder max. 750,- Kaltmiete. Nur würde es dann mit der Quadratmeterzahl Probleme geben, das leuchtet mir ein.
Ich habe nur aus dem Grunde gefragt, da es ja wie eine Wohngemeinschaft ist, als würden zwei fremde Personen zusammenziehen, eben wie in einer WG und da muss auch jeder die hälfte der Miete + NK zahlen.

Lg, Baur

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Hallo

Hallo,

erstmal herzlichen Dank für eure Antworten.
@Mikesch, das wär natürlich nicht so toll, wenn die Presse das
Publik machen und damit die Privatsphäre verletzt würde und
uns vielleicht ein Aufstand bevorstünde :frowning:

in dem Falle würde ich das begrüssen:wink:

Andererseits zur 2.ten Antwort @Phoebe, steht ja einer
Einzelperson, jedenfalls Kreis Waiblingen, ein Satz von ca.
320,- bis 375,- Kaltmiete zu, das doppelt genommen sind das
auch wieder max. 750,- Kaltmiete. Nur würde es dann mit der
Quadratmeterzahl Probleme geben, das leuchtet mir ein.
Ich habe nur aus dem Grunde gefragt, da es ja wie eine
Wohngemeinschaft ist, als würden zwei fremde Personen
zusammenziehen, eben wie in einer WG und da muss auch jeder
die hälfte der Miete + NK zahlen.

Wenn die Konstellation vor HartzIV schon so gewesen wäre, wäre es noch was anderes. Aber während HARTZIV solch eine Situation herbeizuführen wird jede ARGE ablehnen und das zurecht!!

LG
Mikesch

Lg, Baur