Folgender Fall:
Eine Studentin meldet sich nach Studienabschluss ein Jahr lang nicht arbeitslos (aufgrund einer Auslandsreise in der die betreffende Person auch arbeitet und Geld verdient). Nach der Ankunft in Deutschland geht sie zur ARGE und meldet sich arbeitssuchend + Antrag auf ALG II. Nach 3 Monaten erhält sie immer noch keine Rückmeldung vom Arbeitsamt und alle Kredite etc. wurden maßlos ausgereizt. Was sollte diese Person tun? Gibt es eine Art „Notfall-Auszahlung“ bevor über einen Fall entschieden wird? Wer ist Ansprechpartner für solche Fälle?
Nachtrag
Nachtrag: Eine Weiterbildungsmaßnahme nach Eingliederungsvereinbarung wurde von der Person nicht besucht. Nach Erhalt einer Nachricht mit Aufforderung zur Begründung, der die Person nachkam gibt es über einen Monat keine Rückmeldung von der Agentur.
Moin Jenny,
die Studentin muss dem Jobcenter zuerst beweisen das sie keinen Anspruch auf ALG hat. Dies erfolgt durch eine Bescheinigung der Agentur.
Des Weiteren kann die Studentin mit einem aktuellen Kontoauszug im Jobcenter vorstellig werden und in der Regel im Eingangsbereich um die Behandlung als Notfall bitten.
In der Regel wird man dort zum PAP (Persönlicher Ansprechpartner) weitergeleitet. Dort die Situation schildern und um einen Vorschuß bitten weil man mittellos ist.
Der Vorschuß kann in Bar oder als Warengutschein ausgezahlt werden.
Wenn seit 3 Monaten keine Rückmeldung da ist würd ich doch mal freundlich fragen 
LG Bernd
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