Nabend Gemeinde,
nehmen wir mal an es gäbe einen solchen Fall:
Eine Frau ist ab 1.10.07 Arbeitslos.
Sie wird zu diesem Zeitpunkt Arbeitsunfähig sein auf unbestimmte Zeit.
Die Frau ist nicht auf eigenes Verschulden Arbeitslos geworden sondern gekündigt worden (in der Arbeitsunfähigkeit).
Die Krankenkasse würde ab diesem Zeitpunkt 60% des letzten Einkommens zahlen.
Dieses Geld würde aber nicht ausreichen um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Wer würde ggf. für die Differenz bzw. das fehlende Geld aufkommen so dass die Frau ihren Lebensunterhalt weiter bestreiten könnte ?
Vielen Dank erstmal
LG Bernd
Hallo Bernd,
Jemand in dieser Lage sollte sich an das Sozialamt wenden und Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Dann würde evtl. ein Mietzuschuss gewährt oder ALG II aufgestockt.
Bei all diesen Hilfen wird aber nicht mehr berechnet, was vorher an tatsächlichen Ausgaben da war und an tatsächlichen Einnahmen jetzt fehlt, sondern nach „allgemeinen Grundsätzen“ bewertet.
Einschränkungen sind also zwingend hinzunehmen.
Gruß
BT
Hi,
wenn sie auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig krank ist, bekommt sie kein ALG 2 (Hartz 4). Sie kann dann ergänzend zum Krankengeld entweder Wohngeld beantragen, wenn das ausreicht, oder aber Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII.
Gruß
Nelly
Jemand in dieser Lage sollte sich an das Sozialamt wenden und
Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Dann würde evtl. ein Mietzuschuss gewährt oder ALG II
aufgestockt.
Du wirfst da ein bisschen was durcheinander.
Aber hauptsächlich möchte ich darauf hinweisen, dass jemand, der auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig ist, keinen Anspruch auf ALG 2 hat.
Da käme nur Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII in Betracht.
Gruß
Nelly