ich habe nochmal eine Frage, und zwar wegen Versicherungen.
Die Hausrat- und Haftpflicht, werden die grundsätzlich im Rahmen des ALG II Bezuges übernommen oder nur wenn man ergänzendes ALG II zum geringfügigen Arbeitsentgelt erhält?
Und wie verhält es sich mit der KFZ-Haftpflichtversicherung, da nehme ich an dass die dann übernommen werden würde, wenn man arbeitet und dennoch -ergänzendes- ALG II bekommt oder ist dem nicht so?
Danke nochmal!
Tigerin
xcvbn
Hallo,
etwas ausführlicher:
Im ALGII-Satz ist bereits eine Pauschale für Versicherungen enthalten.
Weitere Kosten werden nicht übernommen. Auch bei laut CDU nicht existierenden Kombilohnern wird das wohl nicht anders behandelt.
Grüsse
Jörg
Hallo Jörg,
danke für deine Antwort. Ich hatte ja mal gelesen, dass die KFZ-Haftpflicht-Versicherung dann einkommensmildernd angerechnet wird, wenn man einen Job hat und ergänzendes ALGII. Finde den Artikel aber nicht mehr. Wollte hier halt nur nochmal eine Bestätigung dessen einholen was ich letztens irgendwo gelesen hatte, dass das auch so stimmt. Naja muss sowieso bald beim Amt vorsprechen, da frag ich das nochmal.
LG
Tigerin
Hallo
man kann eine Werbekostenpauschale von um die 60€s mit geltend machen, da würd das dann berücksichtigt
LG
Der Kater
MOD: Artikel aus „gewissen FAQ-Gründen“ bearbeitet (s.o. kursiv).
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man kann eine Werbekostenpauschale von um die 60€s mit
geltend machen, da würd das dann berücksichtigt
danke Kater, wusste nur das Stichwort nicht :o)
LG
Tigerin
MOD: Vorposting bearbeitet.