Hilfe v. Sozi bei vorgez. Rente

Hallo Wissende,
wenn ein langjährig Arbeitender nach ATZ mit 60 in Rente geht ( mit Abschlägen!, als der ATZ-Vertrag unterzeichnet wurde, galt noch bissle was andres )ist die Altersrente der Rentenanstalt nicht so wahnsinnig hoch. Gibt es für diesen Personenkreis bis 65 Jahre ( ab da gibt es ja die Grundsicherung im Alter )eine Möglichkeit, noch irgendwo etwas zu beantragen, vielleicht Sozialhilfe o. ä.? Ein Minijob wird angestrebt, ist aber auch nicht so leicht zu finden in gewissen Regionen.
Danke der Antworten.
C.

Hi,
ja, falls die Voraussetzungen vorliegen (also die Rente zu niedrig ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen) besteht evtl. Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (das, was früher die ganz normale Sozialhilfe war; ja, die gibt es noch!). Evtl. könnte alternativ ein Wohngeldanspruch bestehen. Beides gleichzeitig geht nicht.

Gruß
Nelly