Guten Tag, folgender fiktiver Fall:
Frau, Alleinerziehend mit Volltagskindergarten ist arbeitslos
gemeldet in Vollzeit. Sie bekommt Vermittungsvorschlag in der
bis 23 Uhr gearbeitet werden soll. Dies geht aber nicht da
Kindergarten bis max 17 Uhr und Oma nur bis 20 Uhr betreuen würde aber keinsfalls täglich bis 23.30 Uhr.
Arbeitsgeber versteht dass und bietet Stelle Teilzeit woche 20 Std an.
Den würde die Frau gern annehmen, bekommt aber dann viel weniger Gehalt als ALG I und müsste wohl dazu ALGII beantragen.
Frage 1: Kann die Frau gezwungen werden den Schichtdienst bis 23 Uhr auszuführen obwohl bis so spät keine Kinderbetreuung?
Frage 2: Darf Sie den gering bez. Teilzeitjob antreten obwohl sie Vollzeit sucht und dann ALGII aufgestockt werden muss??
Vielen Dank
Kathlena
Hallo
Guten Tag, folgender fiktiver Fall:
Frau, Alleinerziehend mit Volltagskindergarten ist arbeitslos
gemeldet in Vollzeit. Sie bekommt Vermittungsvorschlag in der
bis 23 Uhr gearbeitet werden soll. Dies geht aber nicht da
Kindergarten bis max 17 Uhr und Oma nur bis 20 Uhr betreuen
würde aber keinsfalls täglich bis 23.30 Uhr.
Arbeitsgeber versteht dass und bietet Stelle Teilzeit woche 20
Std an.
Den würde die Frau gern annehmen, bekommt aber dann viel
weniger Gehalt als ALG I und müsste wohl dazu ALGII
beantragen.
Frage 1: Kann die Frau gezwungen werden den Schichtdienst bis
23 Uhr auszuführen obwohl bis so spät keine Kinderbetreuung?
Nein, dürfte sie wohl nicht ,es sein denn die Tante vom AA übernimmt die Betreuung des Kindes nach 20h 
Frage 2: Darf Sie den gering bez. Teilzeitjob antreten obwohl
sie Vollzeit sucht und dann ALGII aufgestockt werden muss??
darf sie…
Vielen Dank
Kathlena
LG
Mikesch