Vorrausgesetzt man bekommt z.B.für den Monat August noch ALG 2 und hat aber gleichzeitig am 1. diesen Monats eine neue Vollzeitbeschäftigung angefangen.Wovon die Arge aber früh genug Bescheid wußte.
Jetzt aber zahlt der Arbeitsgeber am 15. des gleichen monats schon den vollen Lohn.Wieviel kann die Arge von dem Lohn zurückfodern?
Wird dann die komplette Leistund der Arge zurückgefordert,oder nur ab dem Zeitraum (also ab den 15.)wo der Lohn aufs Konto überwiesen wurde?!
Hallo
wenn der AG am 15.8 schon das volle Gehalt zahlt (so einen AG wünscht sich wohl jeder) wird das natürlich voll auf HartzIV angerechnet(Zuflussprinzip)
LG
Mikesch
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Hallo Mikesch!
Danke erst mal für Deinen Rat!
Aber ich würde gerne noch wissen,ob das auch zutrifft,wenn der Lohn weniger ist als die Leistung von der Arge?
Schließlich ist man ja bis zum 15. noch hilfebedürftig und man muß bis zum nächsten 15. mit dem Einkommen auskommen?Was aber dann im dem Fall gar nicht funktionieren würde,die Kosten zu decken!
Liebe Grüße Stefanie!
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Hallo
wenn der AG am 15.8 schon das volle Gehalt zahlt (so einen AG
wünscht sich wohl jeder) wird das natürlich voll auf HartzIV
angerechnet(Zuflussprinzip)LG
MikeschVorrausgesetzt man bekommt z.B.für den Monat August noch ALG 2
und hat aber gleichzeitig am 1. diesen Monats eine neue
Vollzeitbeschäftigung angefangen.Wovon die Arge aber früh
genug Bescheid wußte.
Jetzt aber zahlt der Arbeitsgeber am 15. des gleichen monats
schon den vollen Lohn.Wieviel kann die Arge von dem Lohn
zurückfodern?
Wird dann die komplette Leistund der Arge zurückgefordert,oder
nur ab dem Zeitraum (also ab den 15.)wo der Lohn aufs Konto
überwiesen wurde?!Hallo Mikesch!
Danke erst mal für Deinen Rat!
Aber ich würde gerne noch wissen,ob das auch zutrifft,wenn der
Lohn weniger ist als die Leistung von der Arge?
Schließlich ist man ja bis zum 15. noch hilfebedürftig
warum denn? man steht doch „in Lohn und Brot“
und man muß bis zum nächsten 15. mit dem Einkommen auskommen?Was aber
dann im dem Fall gar nicht funktionieren würde,die Kosten zu
decken!
Kann doch wohl aber nicht ernsthaft das Problem der Solidargemeinschaft sein?! Mithilfe des Arbeitsvertrages und des am 15. eingegangenen Lohnes wird doch das kreditunternehmen Deines Vertrauens sicher gerne einen Dispostionskredit einräumen.
Liebe Grüße Stefanie!
Greetz, Bommel
Hallo!
Leider nicht,den der Vertrag ist auf drei Monate begrenzt.Das heißt keine Bank gibt einen Dispo oder Kredit.Es kann auch nicht überzogen werden,da es ein Guthabenkonto ist und wohl bleiben wird.Es ist eine Familie mit einem Kind,was seit August auch noch in den Kindergarten geht.Da fallen dann ab 1. nächsten Monat auch noch ne Menge kosten an,die definitiv nicht übernommen werden,sondern selber gezahlt werden müssen.
LG Stefanie
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Hallo
Aber ich würde gerne noch wissen,ob das auch zutrifft,wenn der
Lohn weniger ist als die Leistung von der Arge?
dann wird auf Hartz IV Niveau aufgestockt
Schließlich ist man ja bis zum 15. noch hilfebedürftig und man
muß bis zum nächsten 15. mit dem Einkommen auskommen?Was aber
dann im dem Fall gar nicht funktionieren würde,die Kosten zu
decken!Liebe Grüße Stefanie!
LG
Mikesch
Hallo
Das ALG II erfolgt als Darlehen. Circa die Hälfte (17/31) ist zurückzuzahlen, wenn ab dem 15. keine Bedürftigkeit mehr besteht (vorausgesetzt, der Bezug endet, ansonsten wird der überzahlte Betrag oft in Raten vom lfd ergänzenden Bezug zur Tilgung abgezogen).
Gruß,
LeoLo
Hallo!
Jetzt ist es amtlich!Es ist leider mehr als die Hälfte!Mit Abzug von dem Freibetrag sind es noch 80% vom vollem Betrag.Ratenzahlung ist kein Problem.Vorraugesetzt der Arbeitsvertrag würde z.B.in zwei Monaten beendet sein und es muß wieder Leistung bezogen werden,dann darf man alles behalten und es würde nichts angerechnet werden.Wie unlogich ist das?Der Neustart wird einem schwer gemacht und am Ende hat man dann viel.Verrücktes Deutschland!!!
Liebe Grüße Stefanie!
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