ALGII und zinsloses Darlehn?!

Hallo zusammen, es handelt sich um den folgenden Fall:

A und B haben eine Bedarfsgemeinschaft. Sie sind nicht verheiratet, leben jedoch zusammen und haben ein Kind (2Jahre alt).

Jetzt möchte sich A von B trennen. A wird dadurch zum ALGII Empfänger, bzw. war es auch vorher schon. B hat nur ein sehr geringes Einkommen, jedoch genug um Unterhalt zahlen zu müssen. A und B hatten bis zum Tag X ein gemeinsames Konto, welches nun aufgelöst werden muss. Das Problem hierbei ist, das dieses Konto mit einem Dispo von mehreren hundert Euro überzogen ist. B möchte nun, das diese Schulden geteilt werden, jeder seinen Anteil einzahlt und das Konto geschlossen wird, um weitere Kosten wie Kontoführungsgebühren, oder Dispozinsen zu vermeiden. A argumentiert aber damit, das sie es sich als ALG II Empfänger nicht leisten kann, ihren Anteil daran zu begleichen. B hat jedoch auch nicht genug Geld zur Verfügung um den vollen Betrag selbst zu begleichen. Außerdem besteht die Gefahr, dass B das Geld von A nicht zurückerhält.

Nun meine Frage, gibt es für einen solchen Fall eine Möglichkeit für A ein zinsloses Darlehn aufzunehmen und somit den Anteil auszugleichen? Gibt es ggf. einen Rechtsanspruch auf ein solches Darlehn? Kann mir ggf. jemand einen Paragraphen nennen, unter dem ich im Gesetz nachschlagen kann?

Danke und Gruß

Hallo
A und B haben eine Bedarfsgemeinschaft. Sie sind nicht
verheiratet, leben jedoch zusammen und haben ein Kind (2Jahre
alt).
Jetzt möchte sich A von B trennen. A wird dadurch zum ALGII
Empfänger, bzw. war es auch vorher schon. B hat nur ein sehr
geringes Einkommen, jedoch genug um Unterhalt zahlen zu
müssen.

Wieso denn „müssen“, von „können“ sollte die Rede sein, meines Wissens nach gilt bei Unterhaltsfragen das achselzuckende „ich hab doch viel zu wenig“ nicht mehr.

A und B hatten bis zum Tag X ein gemeinsames Konto,
welches nun aufgelöst werden muss. Das Problem hierbei ist,
das dieses Konto mit einem Dispo von mehreren hundert Euro
überzogen ist. B möchte nun, das diese Schulden geteilt
werden, jeder seinen Anteil einzahlt und das Konto geschlossen
wird, um weitere Kosten wie Kontoführungsgebühren, oder
Dispozinsen zu vermeiden. A argumentiert aber damit, das sie
es sich als ALG II Empfänger nicht leisten kann, ihren Anteil
daran zu begleichen. B hat jedoch auch nicht genug Geld zur
Verfügung um den vollen Betrag selbst zu begleichen.

B kann ihn ja gegenüber der Bank nach und nach ausgleichen.

Außerdem besteht die Gefahr, dass B das Geld von A nicht
zurückerhält.
Nun meine Frage, gibt es für einen solchen Fall eine
Möglichkeit für A ein zinsloses Darlehn aufzunehmen und somit
den Anteil auszugleichen? Gibt es ggf. einen Rechtsanspruch
auf ein solches Darlehn? Kann mir ggf. jemand einen
Paragraphen nennen, unter dem ich im Gesetz nachschlagen kann?

Also da wäre ich doch sehr überrascht, wenn jemand, der schon behauptet, die Schulden eh nicht zurückzahlen zu können, hier Anspruch auf ein Darlehen hätte. Natürlich geht es B auf den Zeiger, dass er hier zum Teil die Schulden seiner Ex bezahlen muss, aber es ist halt ein gemeinsames Konto, er hätte es sich halt besser vorher überlegt. Möglicherweise hat er natürlich im Innenverhältnis Anspruch auf entsprechenden Schadenersatz, inwiefer sich das mit Unterhaltszahlungen verrechnen läßt, können vielleicht die Experten beurteilen.

Greetz, T.

Hallo

Hallo zusammen, es handelt sich um den folgenden Fall:

A und B haben eine Bedarfsgemeinschaft. Sie sind nicht
verheiratet, leben jedoch zusammen und haben ein Kind (2Jahre
alt).

Jetzt möchte sich A von B trennen. A wird dadurch zum ALGII
Empfänger, bzw. war es auch vorher schon. B hat nur ein sehr
geringes Einkommen, jedoch genug um Unterhalt zahlen zu
müssen. A und B hatten bis zum Tag X ein gemeinsames Konto,
welches nun aufgelöst werden muss. Das Problem hierbei ist,
das dieses Konto mit einem Dispo von mehreren hundert Euro
überzogen ist. B möchte nun, das diese Schulden geteilt
werden, jeder seinen Anteil einzahlt und das Konto geschlossen
wird, um weitere Kosten wie Kontoführungsgebühren, oder
Dispozinsen zu vermeiden. A argumentiert aber damit, das sie
es sich als ALG II Empfänger nicht leisten kann, ihren Anteil
daran zu begleichen. B hat jedoch auch nicht genug Geld zur
Verfügung um den vollen Betrag selbst zu begleichen. Außerdem
besteht die Gefahr, dass B das Geld von A nicht zurückerhält.

Nun meine Frage, gibt es für einen solchen Fall eine
Möglichkeit für A ein zinsloses Darlehn aufzunehmen und somit
den Anteil auszugleichen? Gibt es ggf. einen Rechtsanspruch
auf ein solches Darlehn?

Ihr Lieben:wink: der Sozialismus ist vorbei, das sollte sich doch langsam rumgesprochen haben:wink: warum soll die Allgemeinheit für Eure Schulden blechen???

Kann mir ggf. jemand einen

Paragraphen nennen, unter dem ich im Gesetz nachschlagen kann?

sucht mal schön selber…

Danke und Gruß

LG
Mikesch

Hallo

Wie hoch ist das Netto-Einkommen von B?
Wie hoch ist der Saldo von X?
Ist der Kindesunterhalt tituliert? Wenn ja in welcher Höhe?

Gruß,
LeoLo