Mieter tot oder verschollen - Mietrückzahlung ?

Vielleicht kennt sich da jemand aus:
Wenn ein Mieter tot oder verschollen ist, der Vermieter jedoch weiterhin die Miete erhält (da diese vom Sozialamt direkt überwiesen wird), muß der Vermieter dann eventuell irgendwann die Miete zurückzahlen bis zum Todesmonat des Mieters oder kann diese dann wenigstens einbehalten werden ?
Immerhin bleibt der Vermieter sowieso auf den hohen Renovierungskosten sitzen…?

Hallo

Renovierungskosten haben damit nichts zu tun, dafür gibt es z.B. Kautionen. Ich nehme mal an, der Mieter lebte alleine dort und war gem. Mietvertrag alleiniger Mieter? Gibt es Angehörige/Erben? Warum ist strittig, ob der Mieter tot ist oder einfach nur weg?

Gruß,
LeoLo

Der Mieter ist oder war ein älterer Herr, vermutlich ohne Angehörige. Und selbst wenn es diese geben sollte, werde die das Erbe ausschlagen.
Das Ganze ist sehr mysteriös, da der Mieter seit einem halben Jahr nicht mehr in der Wohnung zu sein scheint, aber sich trotzdem sein Handy darin befindet. Deshalb ist zunächst ungeklärt, ob der Mieter tot oder verschollen ist (aus der Wohnung riecht es aber normal).
Einzig Sorge macht, dass man eventuell als Vermieter die gesamte Miete seit Todeszeitpunkt an das Sozialamt zurückzahlen muß - denn das wäre der finanzielle Ruin !

Hallo

Also ich würde da die Paragraphen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__50.html (Absatz 2)
und
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html
ins Rennen bringen und einen Rückerstattungsanspruch bejahen. Eventuell kann man sich auf die Entreicherung berufen.

Auf jeden Fall sollte der Vermieter schleunigst !!! den Sachverhalt zur Klärung bringen. Arge anrufen, evtl Polizei einschalten, Fachanwalt für Mietrecht (am besten in einer Kanzlei mit einem Fachanwalt für Sozialrecht) zu einem Beratungsgespräch aufsuchen!

Nicht morgen, nicht übermorgen, nicht…
HEUTE!

Gruß,
LeoLo

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