Form der Eingliederungsvereinbarung verhandelbar?

Hallo!

Nehmen wir einmal folgendes Problem an:
Ein ALG2 Empfänger bekommt eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt. Unter Punkt 2 kann ja unter anderem stehen, daß der Arbeitslose sich verpflichtet mindestens 20 Bewerbungen im Monat zu schreiben, einen privaten Arbeitsvermittler aufsuchen muß usw.
Der Inhalt dieser Vereinbarung ist ja durchaus verhandelbar. Der ALG2 Empfänger darf ja eigene Vorschläge in die Vereinbarung einbringen (z.B. die Bewerbungszahl von 20 auf 10 zu reduzieren).
Welche Möglichkeiten hat der Arbeitslose wenn die zuständige Sachbearbeiterin diese Vorschläge ablehnt und von der von ihr vorgelegten Vereinbarung nicht abrückt?
Sollte der Arbeitssuchende sich dann erstmal an den Teamleiter der Sachbearbeiterin wenden? Und wenn das auch nicht hilft, was dann?

Einen schönen Tag noch!

Hallo

Also grundsätzlich sind ALGII-Empfänger dazu verpflichtet, ihre Eigenbemühungen nachzuweisen. Wenn das nicht in der vom Amt gewünschten Form geschieht, wird davon ausgegangen, dass besagte Person kein Interesse an einer Arbeitsstelle hat.

Wenn bei der Eingliederungsvereinbarung Schwierigkeiten aufkommen, (z.B. Sachbearbeiter will Problem nicht verstehen, ist arrogant o.ä.) dann würde ich immer zum Teamleiter gehen. Dann ist es teilweise auch möglich, sich einen anderen Sachbearbeiter zuteilen zu lassen.

Wenn sich der Sachbearbeiter aber nur an rechtliche Rahmenbedingungen hält und der ALGII-Empfänger mit diesen nicht einverstanden ist, bringt auch das Gespräch mit dem Teamleiter nichts.

Dann geh lieber zur Bild :wink:

Gruß, David

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Servus,
Sagen wir mal so, was hindert den Arbeitslosen daran 20 Bewerbungen im Monat zu schreiben? Zeit genug müsste vorhanden sein.
Davon geht auch die Arge aus.
An den Teamleiter der Arge kann man sich sicherlich wenden, aber ich zum Beispiel stehe als Teamleiterin bei solchen Sachen geschlossen hinter meinen Mitarbeitern.
Wenn das somit nicht erfolgsversprechend ist, an die Geschäftsleitung wenden. Und danach ans Sozialgericht. Ob das den Aufwand rechtfertigt sei aber dahin gestellt. 20 Bewerbungen sind in der Praxis durchaus üblich.

Gruß Nicole

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Zusatzfrage - Bewerbungskosten
Hallo Allerseits,

Sagen wir mal so, was hindert den Arbeitslosen daran 20
Bewerbungen im Monat zu schreiben? Zeit genug müsste vorhanden
sein.

Eine akzeptable Bewerbung kostet Geld. Mit Ausdrucken, Kopien, Foto, Mappe und Kuvert. 5 € pro Bewerbung könnten selbst im günstigen Fall sein. Eine Wiederverwertung ist eher der Ausnahmefall. Wie sieht nun die Arge dies? Sind die Bewerbungskosten in den 345 € mit drin?

Spielt die Qualität der Bewerbungen überhaupt eine Rolle?
Wie weist man die Bewerbungen überhaupt nach?
Und welche Rolle spielen Online-Bewerbungen?

Gruß
Carlos

Moin

Eine akzeptable Bewerbung kostet Geld. Mit Ausdrucken, Kopien,
Foto, Mappe und Kuvert. 5 € pro Bewerbung könnten selbst im
günstigen Fall sein. Eine Wiederverwertung ist eher der
Ausnahmefall. Wie sieht nun die Arge dies? Sind die
Bewerbungskosten in den 345 € mit drin?

Meines Wissens ist bei 250€s Schluss mit Bewerbungskosten

Spielt die Qualität der Bewerbungen überhaupt eine Rolle?

wenn man den Job haben will,sicherlich

Gruß
Carlos

lG
Mikesch

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Eine akzeptable Bewerbung kostet Geld. Mit Ausdrucken, Kopien,
Foto, Mappe und Kuvert. 5 € pro Bewerbung könnten selbst im
günstigen Fall sein. Eine Wiederverwertung ist eher der
Ausnahmefall. Wie sieht nun die Arge dies? Sind die
Bewerbungskosten in den 345 € mit drin?

Hallo Carlos,

den Antrag für die Erstattung der Bewerbungskosten kannst Du Dir bei Deinem zuständigen Amt holen.
Hier mal ein paar Auszüge aus dem Info-Blatt für Bewerbungskosten:

-Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von Maximal 260.-€ jährlich übernommen werden. Dies entspricht der Anzahl von 52 Bewerbungen.

-Die Anzahl der vorgenommenen Bewerbungen sind vom Antragsteller glaubhaft zu machen. Als Nachweis genügen Kopien der Bewerbungsschreiben (auch E Mail-Bewerbungen) oder Antwortschreiben der Arbeitgeber, sofern hieraus das Bewerbungsdatum ersichtlich ist. Zusätzlich ist eine Auflistung der angeschriebenen Arbeitgeber als Anlage zum Antrag auszufüllen.

Gruß, Maternus!

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Servus,
Sagen wir mal so, was hindert den Arbeitslosen daran 20
Bewerbungen im Monat zu schreiben? Zeit genug müsste vorhanden
sein.
Davon geht auch die Arge aus.

Liebe Nicole,

Also bei allem Respekt, aber wenn Du eine Teamleiterin in einem Arbeitsamt bist dann ist dieser Kommentar von Dir wirklich eine ganz schwache Leistung.
Was hat die Anzahl der Bewerbungen denn mit der Zeit zu tun? Wenn es danach ginge, dann könnte man im Monat auch 200 schreiben. Aber es geht doch nicht darum nur eine bestimmte Quote zu erfüllen. Da die Stellen ja nicht wie Sand am Meer rumliegen ist es in einigen Berufen unmöglich 20 Bewerbungen zu schreiben (jedenfalls wenn diese seriös gemeint sind).
Es gibt Fälle wo die Eingliederungsvereinbarung von 20 auf 10 Bewerbungen geändert wurde. Dies ist zum vermeiden von Schein-Bewerbungen auch vernünftig und vertretbar.
Auch andere Punkte in der Eingliederungsvereinbarung können unter Umständen geändert bzw. gestrichen werden.
Und da kommen wir wieder zu meiner Ausgangsfrage zurück. Dies kann doch nicht vom wohlwollen der jeweiligen Sachbearbeiter abhängen. Wo kommen wir denn dahin? Es muß doch da eine ganz klare gesetzliche Richtlinie oder Vorgabe geben.

So, jetzt habe ich mir erstmal Luft gemacht. Mußte einfach sein. Aber als Arbeitsloser hat man ja auch genug Zeit dafür.
Nichts für ungut Nicole.

Viele Grüße, Maternus!

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Da die Stellen ja nicht wie Sand am Meer
rumliegen ist es in einigen Berufen unmöglich 20 Bewerbungen
zu schreiben (jedenfalls wenn diese seriös gemeint sind).
Es gibt Fälle wo die Eingliederungsvereinbarung von 20 auf 10
Bewerbungen geändert wurde. Dies ist zum vermeiden von
Schein-Bewerbungen auch vernünftig und vertretbar.

Durchaus korrekt, aber eine Sachbearbeiterin die für diese Eingliederungsvereinbarungen zuständig ist, kennt ja auch den Arbeitsmarkt. Zumindest sollte sie ihn kennen. Es gibt sicherlich Unterschiede. Nimm mal einen Verkäufer, jemanden aus der Gastronomie oder eine Bürofachkraft. Bei diesen Berufen gibt es (zumindest bei uns) sehr viele Angebote. Da ist eine Bewerbungszahl von 20 sicherlich angemessen. Hat jemand aber vielleicht einen eher seltenen Beruf, wie Mediengestalter gelernt, wo der Arbeitsmarkt derzeit sehr wenig hergibt, werden vielleicht nur 5 Bewerbungen/Monat verlangt.

Auch andere Punkte in der Eingliederungsvereinbarung können
unter Umständen geändert bzw. gestrichen werden.
Und da kommen wir wieder zu meiner Ausgangsfrage zurück. Dies
kann doch nicht vom wohlwollen der jeweiligen Sachbearbeiter
abhängen. Wo kommen wir denn dahin? Es muß doch da eine ganz
klare gesetzliche Richtlinie oder Vorgabe geben.

Die gibt es. Eine ARGE hat wie jede andere Firma interne Richtlinien. Aber das Wort intern besagt hier, dass es nicht ans schwarze Brett im Kundenportal gehängt wird. Daran werden eben genau solche Punkte festgelegt. Und ja, unsere Sachbearbeiter können einige Dinge auch wohlwollend erledigen. Oftmals kommt es auf das Auftreten des jeweiigen Kunden an. Ist er von Anfang an ungehalten, arrogant oder zeigt absolut keinen Arbeitswillen, so kann die Sachbearbeiterin durchaus auch ihren persönlichen Eindruck ein Stück weit einfließen lassen.
Und wie bereits gesagt, ist man damit nicht zufrieden gibt es natürlich auch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, damit die Sachelage neu geprüft wird.

So, jetzt habe ich mir erstmal Luft gemacht. Mußte einfach
sein. Aber als Arbeitsloser hat man ja auch genug Zeit dafür.
Nichts für ungut Nicole.

Ich hoffe du hälst diese Antwort für angemessen.

Grüße Nicole

Wo kommen wir denn dahin? Es muß doch da eine ganz
klare gesetzliche Richtlinie oder Vorgabe geben.

Zusatz: Diese Regelungen sind nicht gesetzlich, sondern ARGE intern geregelt. Nach meinem Kenntnisstand gibt es im SGB II dazu noch keine genaue Angabe, lediglich das der Leistungsempfänger Eigenbemühungen nachzuweisen hat.
Das wollte ich nur noch hinzufügen.
siehe auch:
§ 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung
"1) 1Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). 2Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,

1.welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
2.welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form er die Bemühungen nachzuweisen hat,
3.welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, der erwerbsfähige Hilfebedürftige zu beantragen hat."

Zu Nr.2) wie gesagt, gesetzlich ist nur geregelt, dass man Eigenbemühungen nachweisen muss, aber die Höhe regelt die ARGE intern. Das kann von Arge zu Arge unterschiedlich sein!

Gruß Nicole

Hallo Nicole!

Durchaus korrekt, aber eine Sachbearbeiterin die für diese
Eingliederungsvereinbarungen zuständig ist, kennt ja auch den
Arbeitsmarkt. Zumindest sollte sie ihn kennen. Es gibt
sicherlich Unterschiede. Nimm mal einen Verkäufer, jemanden
aus der Gastronomie oder eine Bürofachkraft. Bei diesen
Berufen gibt es (zumindest bei uns) sehr viele Angebote.

Nehmen wir an, die Person aus meinem Ursprungsposting ist z.B. Verkäufer. Aber auch in diesem Bereich ist der Markt selbst hier in der Großstadt ziemlich dicht (wenn man mal von „Call-Center Jobs“ absieht. Aber in dieser Branche herrschen ja teilweise unzumutbare Voraussetzungen).
Als Sportartikel Fachkraft hat die Person vom Jobcenter mal ein Stellenangebot als Kosmetikvertreter in Österreich bekommen. Da fällt einem doch wirklich nichts mehr zu ein, oder?

Hat jemand aber vielleicht einen eher seltenen Beruf, wie
Mediengestalter gelernt, wo der Arbeitsmarkt derzeit sehr
wenig hergibt, werden vielleicht nur 5 Bewerbungen/Monat
verlangt.

Stimmt! Ich habe mich mit meiner Sachbearbeiterin auf 10 geeinigt. Wir haben auch die Punkte mit den privaten Arbeitsvermittlern und Zeitarbeitsfirmen rausgenommen.

Ich hoffe du hälst diese Antwort für angemessen.

Klar! Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann gibt es lediglich eine gesetzliche Richtlinie. Die letzte Entscheidung liegt also beim Jobcenter.

Viele Grüße, Maternus!

MOD: Text (s. kursiv) aus „gewissen FAQ-Gründen“ bearbeitet.

off topic
Hi!

Nimm mal …eine Bürofachkraft.

Erinnert mich an meinen „Vermittler“ seinerzeit, der mir ein Angebot für einen erfahrenen Einkäufer vermitteln wollte.

Als ich ihm erklärte, dass ich ein erfahrener Personalfuzzi bin, bekam ich zu hören, dass ich doch wohl eine kaufmännische Ausbidlung hätte.
Ich fragte dann, ob er auch Dentisten auf Gynäkologen-Stellen vermittle - schließlich haben beide doch eine medizinische Ausbildung…

Ach ja - NATÜRLICH bekam ich eine Absage, weil ich eben kein erfahrener Einkäufer war…

Nebenbei: Es ist verdammt schwierig, EINE gute Bewerbung am Tag zu schreiben! Ich brauche für eine Bewerbung ca. 3 Tage (Recherche über das Unternehmen, vorangehendes Telefonat, daraus resultierendes vernünftiges Anschreiben, etc.).
Deren 20 halte ich für völlig utopisch, wenn es nicht nur Alibi-Dinger sein sollen!

LG
Guido