Hallo,
mal angenommen, eine Person A habe ab Oktober 2002 für einige Monate ALG1 aus einem damals neu vorhandenen Anspruch erhalten.
Danach habe Person A erst freiberuflich gearbeitet, ab Anfang 2007 dann in einem Angestelltenverhältnis.
Dieses Arbeitsverhältnis sei nach 6 Monaten von der Firma gekündigt worden. Person A habe sich arbeitsuchend gemeldet und wieder ALG1 beantragt, was (freundlich!) mit dem Hinweis auf die 4-jährige Frist gemäß §147, SGB3 abgelehnt worden sei.
Wieder angenommen, der Restanspruch auf ALG1 habe noch rund 6 Monate betragen, was für Person A viel Geld ist.
A sei noch innerhalb der Frist für einen Widerspruch und habe inzwischen im SGB3 nachgelesen (juristischer Laie) -> scheint eindeutig zu sein, vermutlich ist A ein Fall für ALG2.
Könnte A etwas übersehen oder falsch interpretiert haben?
Gruß Thomas