Wohnung+bedarfgemeinschaft W G

Hallo!!!Hartz4 Empfänger 60J trennt sich von seiner Frau
er bekommt jetzt hartz4 allein,seine wohnung ist 66qm
das amt macht bis jetzt keine probleme aber könnte ja
noch kommen!!!er hätte jetzt die möglichkeit das eine
Bekannte bei ihm einzieht(keine intim Beziehung nur
befreundet)wäre das möglich ,oder wird man eine eheähnliche gemeinschaft unterstellen??? Vielen dank

oder wird man eine eheähnliche
gemeinschaft unterstellen???

das wird wohl darauf hinaus laufen

oder wird man eine eheähnliche
gemeinschaft unterstellen???

das wird wohl darauf hinaus laufen

Das sehe ich auch so, muss aber nicht hingenommen werden.

Bitte bei sozialhilfe-tacheles.de nachschauen, da ist das Thema behandelt.

Viele Grüße
simsy

o.t
entschuldige dominik,

mich würde brennend interessieren, was für eine lehrerin du bist.

schöne grüße
ann

Hallo!!!Hartz4 Empfänger 60J trennt sich von seiner Frau
er bekommt jetzt hartz4 allein,seine wohnung ist 66qm
das amt macht bis jetzt keine probleme aber könnte ja
noch kommen!!!

Ja Wohnung ist für einen Alleinstehenden sicher zu groß, nach SGB II.

er hätte jetzt die möglichkeit das eine
Bekannte bei ihm einzieht(keine intim Beziehung nur
befreundet)wäre das möglich ,oder wird man eine eheähnliche
gemeinschaft unterstellen???

Unterstellen vielleicht schon, aber man kann das ja durch einen Hausbesuch des Außendienstes der zuständigen Arge klären lassen!

Gruß Nicole

Hallo

er hätte jetzt die möglichkeit das eine
Bekannte bei ihm einzieht(keine intim Beziehung nur
befreundet)wäre das möglich ,oder wird man eine eheähnliche
gemeinschaft unterstellen???

Unterstellen vielleicht schon, aber man kann das ja durch
einen Hausbesuch des Außendienstes der zuständigen Arge klären
lassen!

Ob die Beziehung intim ist oder nicht geht den Außendienst nichts an, und das kann er natürlich auch nicht wirklich klären.

Entscheidend für den Unterschied „eheähnlich“ oder „nicht eheähnlich“ ist, ob die Beziehung so ist, dass man füreinander einstehen würde oder nicht, oder sowas in dem Sinne.

Das ist zwar wenig bekannt, auch den ARGE-Mitarbeitern oft nicht, aber es ist trotzdem so.

Man muss da eigentlich kein Theater machen. Auch ein Hartz-4-Empfänger kann eine intime Beziehung zu jemandem haben, ohne dass der automatisch unterhaltspflichtig für ihn wird.

Ich hab verstanden, dass das hier gar nicht der Fall ist, ich schreibe es aber trotzdem dazu, weil ich das für extrem entwürdigend halte, einem Außendienstmitarbeiter zu beweisen, dass man nicht intim miteinander ist.

Wichtig ist übrigens getrenntes Wirtschaften, also muss jeder einen eigenen Bereich im Kühlschrank und im Vorratsschrank haben. Wenn das alles durcheinander steht, kann es kompliziert werden, wenn an sagt, man sei keine Bedarfsgemeinschaft. Auf keinen Fall darf man ein gemeinsames Bankkonto haben. Aber das ist ja wohl klar.

Viele Grüße
Simsy