Sperre trotz befristete Arbeit nach Kündigung

Hallo!

Zu folgendem Fall wird fachlicher und/oder Rat von erfahrenen Personen gefragt:

Person X hat ein unbefristetes 2-jähriges Arbeitsverhältnis zum 30.06. gekündigt. Kurz vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses bot der Arbeitgeber Person X ein anschließendes Arbeitsverhältnis von einem Monat (01.07.-31.07.) an, um den neuen Mitarbeiter einzuarbeiten, was Person X annahm.

Das Arbeitsamt sperrt nun die Leistungen ab dem 01.08. bis 22.10.

Nun die Frage: Kann Person X Widerspruch gegen diesen Bescheid geben? Schließlich hat Person X noch einen weiteren Monat gearbeitet. Ist eine Kürzung der Sperrung (um diesen Monat) möglich? Bzw. wie lange hätte Person X arbeiten müssen, damit keine Sperrung der Leistung eintritt?

Zum Hintergrund: Person X will zum Partner ins Ausland und sucht dort Arbeit, hat aber eine unflexible Kündigungsfrist von 6 Wochen vor Quartalsende.

Vielen Dank im voraus für klärende Antworten!!!

Verstehe ich nicht
Hi!

Person X hat ein unbefristetes 2-jähriges Arbeitsverhältnis
zum 30.06. gekündigt

Das allein reicht doch schon für eine 12-wöchige Sperre. Dass sie sich um einen Monat verschoben hat, stört Dich, oder was verstehe ich jetzt nicht?

LG
Guido

Ja ganz genau. Die 12-wöchige Sperre folgt natürlich dieser Kündigung. Person X dachte jedoch, dass das folgende befristete Arbeitsvehältnis etwas an der Sperre (Art und Dauer) ändern würde.
Im Bewilligungsbescheid steht sogar: Sperre vom 1.8. bis 22.09. Am gleichen Tag kam ein Schreiben: Sperre vom 1.8. bis 23.10. Das gab Person X Anlass zum Fragen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Im Bewilligungsbescheid steht sogar: Sperre vom 1.8. bis
22.09. Am gleichen Tag kam ein Schreiben: Sperre vom 1.8. bis
23.10. Das gab Person X Anlass zum Fragen.

Letzteres sind doch 12 Wochen…

LG
Guido

Hallo,

entscheidend ist die Frage, ob der AN die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat, was hier ja unzweifelhaft der Fall sein dürfte.

Gruß

S.J.

fullquote gelöscht

Aber genau dardrum geht es doch. Wie lange hätte Person X nach der Kündigung arbeiten müssen, damit KEINE 12-wöchige Sperre eintritt? Wieso ändert das 1-monatige befristete folgende Arbeitsverhältnis nichts an der 12-wöchigen Sperre? Warum wurde sie erst bis zum 22.09. datiert und am selben Tag in einem zweiten Schreiben auf den 23.10.?

LG die Auswanderin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das heißt es spielt überhaupt keine Rolle, ob nach dem gekündigten Verhältis eine Arbeit angenommen wird? Die Sperre tritt also in JEDEM Fall ein, wird nur nach hinten verschoben? Ab welchem Zeitraum wird die Sperre denn gekürzt?

LG die Auswanderin

fullquote gelöscht

Hi!

Aber genau dardrum geht es doch. Wie lange hätte Person X nach
der Kündigung arbeiten müssen, damit KEINE 12-wöchige Sperre
eintritt? Wieso ändert das 1-monatige befristete folgende
Arbeitsverhältnis nichts an der 12-wöchigen Sperre?

Person X hat einen unbefristeten Job gekündigt. Das ist der Grund, warum die Sperre verhängt wird.
Dass danach eine befristete Stelle angenommen wird, riecht so ein wenig (ob das rechtlich übnerhaupt möglich ist, lasse ich jetzt mal offen).

Wer einen unbefristeten Job gegen einen befristeten tauscht, braucht schon gute Gründe, damit die Sperre nicht greift. Ein Monat reicht da auf keinen Fall!
Dazu sollten aber die Arbeitsamtfachleute genaueres sagen können.

Warum
wurde sie erst bis zum 22.09. datiert und am selben Tag in
einem zweiten Schreiben auf den 23.10.?

Ich denke, dass das ein Fehler war.

LG
Guido

Person X hat einen unbefristeten Job gekündigt. Das ist der
Grund, warum die Sperre verhängt wird.
Dass danach eine befristete Stelle angenommen wird, riecht so
ein wenig (ob das rechtlich übnerhaupt möglich ist, lasse ich
jetzt mal offen).

Was sollte daran riechen? Person X hat die befristete Stelle angenommen, um den neuen Mitarbeiter einzarbeiten und da noch kein neuer Job in Aussicht war, diese befristete Stelle beim gleichen Arbeitgeber auch angenommen. Demnach ist es doch rechtlich möglich so einen Arbeitsvertrag zu bekommen.

Wer einen unbefristeten Job gegen einen befristeten tauscht,
braucht schon gute Gründe, damit die Sperre nicht greift. Ein
Monat reicht da auf keinen Fall!
Dazu sollten aber die Arbeitsamtfachleute genaueres sagen
können.

Person X hat den Job nicht getauscht. Erst kurz vor Arbeitsende wurde ihr der befristete Job angeboten, da der neue Mitarbeiter erst zum 1.07. anfangen konnte.
Um genaueres über die Länge des folgenden Arbeitsverhältnisses(Paragraph) zu erfahren, wird die Arbeitsagentur nochmal befragt.

Warum
wurde sie erst bis zum 22.09. datiert und am selben Tag in
einem zweiten Schreiben auf den 23.10.?

Ich denke, dass das ein Fehler war.

Und aufgrund diese Fehlers wird nachgehakt.

Vielen Dank schon mal für die bis jetzt schnellen Antworten!
LG die Auswanderin

Hi!

Was sollte daran riechen?

Die Tatsache, dass nicht einfach das Enddatum einvernehmlich um einen Monat verschoben wurde.

Demnach ist es doch
rechtlich möglich so einen Arbeitsvertrag zu bekommen.

Ich sagte bereits, dass ich darauf nicht eingehe. Ich habe aber meine Zweifel zur Wirksamkeit nicht nur in arbeitsrechtlicher Hinsicht.

Person X hat den Job nicht getauscht. Erst kurz vor
Arbeitsende wurde ihr der befristete Job angeboten, da der
neue Mitarbeiter erst zum 1.07. anfangen konnte.

Person X hat verschuldet ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt. Dann wurde ein Monat befristetes AV drangehangen - beim gleichen Arbeitgeber.
Man hätte ganz einfach auch das Kündigungsdatum einvernehmlich ändern können. Das Arbeitsamt hat vermutlich zu Recht das Arbeitsverhältnis als ein durchgehendes bis zum 31.07. bewertet.
Glaubst Du ernsthaft, dass eine nachgeschobene Befristung beim gleichen Arbeitgeber etwas ändert, wenn man den vertrag dort gekündigt hat, wlcher sonst unbefristet weiter gelaufen wäre?

Um genaueres über die Länge des folgenden
Arbeitsverhältnisses(Paragraph) zu erfahren, wird die
Arbeitsagentur nochmal befragt.

Aus der Dienstanweisung:
_DA 9.2 Abs. 2 erhält folgende Fassung

(2) Bei Aufgabe eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses zu Gunsten eines befristeten liegt ein wichtiger Grund vor, wenn
a) im Zeitpunkt der Auflösung des alten Beschäftigungsverhältnisses die konkrete Aussicht bestand, dass die neue Beschäftigung in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis umgewandelt wird (BSG v. 26.10.04 – B 7 AL 98/03)

oder

b) zeitnah (nicht abwendbare maximal 1 Monat andauernde Unterbrechung) in eine befristete Beschäftigung gewechselt wird

und

  • eine Tätigkeit in einem anderem Berufsfeld ausgeübt wird, in dem zusätzliche berufliche Fertigkeiten erlangt werden; die Höhe der Bezahlung ist unerheblich

oder

  • die befristete Beschäftigung der erworbenen bisherigen höheren beruflichen Qualifikation entspricht

oder

  • in der befristeten Beschäftigung ein erheblich höheres Arbeitsentgelt erzielt wird; hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsentgelt in der befristeten Beschäftigung mindestens 10 % höher ist

oder

  • die unbefristete Beschäftigung in einem Leiharbeitsverhältnis war und zugunsten einer regulären günstigeren befristeten Beschäftigung aufgegeben wird. Hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgeltes kann ebenfalls von einem um mindestens10 % höheren Arbeitsentgelt ausgegangen werden

und

  • die befristete Beschäftigung mindestens für einen Zeitraum von zwei Monaten eingegangen wird (BSG v. 12.07.06 – B 11a AL 55/05 R und 73/05 R)_

Trifft nicht wirklich zu, oder?

LG
Guido

Das heißt es spielt überhaupt keine Rolle, ob nach dem
gekündigten Verhältis eine Arbeit angenommen wird?

Hallo,

natürlich spielt das eine Rolle. Aber wenn jemand seinen sicheren Arbeitsplatz kündigt um danach eine auf einen Monat befristete Tätigkeit aufzunehmen, hat die danach eintretende Arbeitslosigkeit eben selbst verschuldet. Er hätte seinen Job ja nicht kündigen brauchen.

Gruß

S.J.

Was sollte daran riechen?

Die Tatsache, dass nicht einfach das Enddatum einvernehmlich
um einen Monat verschoben wurde.

Demnach ist es doch
rechtlich möglich so einen Arbeitsvertrag zu bekommen.

Ich sagte bereits, dass ich darauf nicht eingehe. Ich habe
aber meine Zweifel zur Wirksamkeit nicht nur in
arbeitsrechtlicher Hinsicht.

Schade, dass die Fakten, die hier aufgeschrieben wurden nicht ernst genommen werden. Es ist passiert, wie es passiert ist. Person X nahm eben den befristeten Arbeitsvertrag an. PUNKT. Da wurde nicht drüber nachgedacht, das Arbeitsverhältnis um einen Monat nach hinten zu verlängern. Person X hat das nur für die neue Mitarbeiterin und ihr ehemaliges Team gemacht. Sie hätte auch einfach gehen können. Schließlich gab es Gründe das Arbeitverhältnis zu beenden. Jedoch zählen diese Gründe nicht zu den wichtigen Gründen der Abeitsagentur.

Man hätte ganz einfach auch das Kündigungsdatum einvernehmlich
ändern können. Das Arbeitsamt hat vermutlich zu Recht das
Arbeitsverhältnis als ein durchgehendes bis zum 31.07.
bewertet.

Was hier so „ganz einfach“ klingt, kam dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nicht in den Sinn. Nicht hinter jedem Ding, was merkwürdig riecht, steckt auch eine faule Sache. Schade, dass das gleich vermutet wird. Wie soll man ich sonst anders verteidigen, als mit der Wahrheit?

Glaubst Du ernsthaft, dass eine nachgeschobene Befristung beim
gleichen Arbeitgeber etwas ändert, wenn man den vertrag dort
gekündigt hat, wlcher sonst unbefristet weiter gelaufen wäre?

Wenn ich nicht ernsthaft daran geglaubt hätte, hätte ich mich mit dem Fall sicherlich nicht an dieses Forum gewendet. Schließlch kenne ich mich mit den Paragraphen und Gesetzen nicht so aus und hatte um Klärung gebeten.

Aus der Dienstanweisung:
DA 9.2 Abs. 2 erhält folgende Fassung

Danke für die Zitate. Finde ich diese Dienstanweisung in einem SGB?

Und danke für die Mühe!

natürlich spielt das eine Rolle. Aber wenn jemand seinen
sicheren Arbeitsplatz kündigt um danach eine auf einen Monat
befristete Tätigkeit aufzunehmen, hat die danach eintretende
Arbeitslosigkeit eben selbst verschuldet. Er hätte seinen Job
ja nicht kündigen brauchen.

Im Grunde verstehe ich das ja. Nur hat Person X nicht aufgrund der befristeten Stelle den unbefristeten Vertrag gekündigt. Da waren andere Gründe, sie hat nur das befristete Arbeitsverhältnis angenommen, weil sie noch keine andere Stelle hatte. Nur aufgrund dieser Tatsache, dass sie nicht arbeitslos blieb, sondern doch noch einen Monat an dieser Arbeitsstelle verblieben ist, entstand die Hoffnung, die Sperre würde nicht über die vollen 12 Wochen laufen.

Der befristete Arbeitsvertrag ändert also nichts an der Sperre. Erst ein weit längeres Arbeitsverhältnis(2 Monate? oder 6 Monate? oder 12 Monate?) hätt eine verkürzte Sperre zufolge gehabt. Ich habe dazu nur eben keinen Paragraphen im SGB III gefunden.

Vielen Dank für die Mühe!
LG die Auswanderin

Hi!

Schade, dass die Fakten, die hier aufgeschrieben wurden nicht
ernst genommen werden.

Würde ich das nicht ernst nehmen, würde ich nicht antworten.

Es ist passiert, wie es passiert ist.
Person X nahm eben den befristeten Arbeitsvertrag an. PUNKT.

DARUM geht es nicht! E sgeht darum dass Person X freiwillig ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt hat.

Deine ganzen Einwürfe in Ehren, es mag wirklich (in diesem völlig fiktiven Fall!) so gewesen sein, aber würde es eine Ausnahme geben, öffnete diese Ausnahme offensichtlichen Betrügern Tür und Tor.

Danke für die Zitate. Finde ich diese Dienstanweisung in einem
SGB?

Nein!
Dass ich die überhaupt gefunden habe, hat mich extrem überrascht!

Und danke für die Mühe!

Keine Ursache.

LG
Guido

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DARUM geht es nicht! E sgeht darum dass Person X freiwillig
ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt hat.

Okay. Nur darum ging der Fall hier. Ob das befristete Arbeitsverhältnis etwas an der Sperre ändert. Anscheinend nicht und Person X wird deswegen keinen Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben.

Deine ganzen Einwürfe in Ehren, es mag wirklich (in diesem
völlig fiktiven Fall!) so gewesen sein, aber würde es eine
Ausnahme geben, öffnete diese Ausnahme offensichtlichen
Betrügern Tür und Tor.

Leider wird immer nur von Betrug ausgegangen. Ich verstehe, dass viele das soziale System ausnutzen wollen. Doch finde ich es schade für diejenigen, die keine betrügerischen Absichten verfolgen. Es war auf jeden Fall wert nachzufragen.

Vielen Dank nochmal!
LG die Auswanderin

Hallo

Im Grunde verstehe ich das ja. Nur hat Person X nicht aufgrund
der befristeten Stelle den unbefristeten Vertrag gekündigt. Da
waren andere Gründe, …

Da muss die Frage gestellt werden, ob diese Gründe irgendwas an der Sperre machen.

Wenn nicht, dann spielt es überhaupt keine Rolle, ob da andere Gründe waren.

Viele Grüße
Simsy

Hej!

Da muss die Frage gestellt werden, ob diese Gründe irgendwas
an der Sperre machen.

Wenn nicht, dann spielt es überhaupt keine Rolle, ob da andere
Gründe waren.

Es gab keine wichtigen Gründe im Sinne der Arbeitsagentur. Von daher ist die Sperre doch verständlich. Es ging nur um die Tatsache des folgenden befristeten Arbeitsverhältnis. Nur aufgrund dieser Arbeit entsteht die Hoffnung einer Kürzung der Sperre. Im SGB III wurde bis jetzt leider nichts dazu gefunden.

LG die Auswanderin

Hallo,

Im SGB III wurde bis jetzt leider nichts dazu
gefunden.

Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass dieses 1-monatige „Gastspiel“ nichts an der Dauer der Sperre ändert.

MfG

Hallo,

ich verstehe das Problem der Arbeitnehmerin auch nicht.

Sie hat selbst ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt und gewusst, dass es dafür eine Sperre gibt. Guido hat ja bereits die Dienstanweisung gepostet, wie bei Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zugunsten eines befristeten zu verfahren ist.

Für die Agentur ist nie klar, wie diese Konstellation (unbefristetes und befristetes Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber) tatsächlich zustandegekommen ist, insbesondere ob nicht AG und AN zusammengewirkt haben.

Letztlich kann es daher nicht sein, dass der AN mit der Kündigung seinen sicheren Arbeitsplatz aufgibt und dann über den Umweg einer befristeten Beschäftigung die Sperrzeit vermeidet.

Chrissie