Kindergeld bis wann? (Studium/Wehrdienst)

Hallo,

ich hoffe, das ist das richtige Brett. Da ich bei Recherchen widersprüchliche Angaben gefunden habe, hier meine Fragen:

  1. Wie lang besteht der Anspruch auf Kindergeld, wenn man studiert? Bis zum 25. oder 27. Lebensjahr?

  2. Angenommen, jemand hat Wehrdienst (10 Monate) geleistet, dann wird die Wehrdienstzeit ja angerechnet. Werden dann genau die 10 Monate an die Frist aus (1) angehängt? Also besteht Anspruch bis zwei Monate vor den 26./28. Geburtstag?

  3. Wie werden die Freibeträge für Einkünfte in den letzten Monaten angerechnet? Wenn z.B. bis August Kindergeld gezahlt wird, gilt dann ein Anteil von 8/12 (z.B. 5120/7680 EUR Freibetrag, oder 640/960 EUR Werbungskosten, etc.)? Und die Einkünfte im Rest des Jahres (wo es kein Kindergeld mehr gibt) sind dann unerheblich für die Berechnung, oder?

Vielen Dank im Voraus. Grüße!

Hallo schneidexe,

der/die Betreffende sollte die Kindergeldzahlstelle anrufen.
Das Höchstalter für Kindergeld wurde auf 25 Jahre gesenkt, ist aber für eine Übergangsfrist - meines Wissens nach - abhängig vom Geburtsjahr.
Die Auskünfte der Kindergeldzahlstelle sind genau auf den jeweiligen Fall zutreffend bzw. die Mitarbeiter können in ganz speziellen Problemstellungen die entsprechenden Ausnahmeregelungen raussuchen.
Viel Glück wünscht BM

Hallo,

die gesuchten Infos (und einige mehr) findest Du bei http://www.klicktipps.de/zivildienst.php

Je nach Geburtsjahr

  1. Angenommen, jemand hat Wehrdienst (10 Monate) geleistet,
    dann wird die Wehrdienstzeit ja angerechnet. Werden dann genau
    die 10 Monate an die Frist aus (1) angehängt?

Ja

  1. Wie werden die Freibeträge für Einkünfte in den letzten
    Monaten angerechnet? Wenn z.B. bis August Kindergeld gezahlt
    wird, gilt dann ein Anteil von 8/12 (z.B. 5120/7680 EUR
    Freibetrag, oder 640/960 EUR Werbungskosten, etc.)?

Ja.
Einkunftsgrenze und WerbungskostenPauschale werden gezwölftelt.

Einkünfte im Rest des Jahres (wo es kein Kindergeld mehr gibt)
sind dann unerheblich für die Berechnung, oder?

Ja.
(und das gilt auch für Einkünfte während der ZD-Zeit.)

Grüße JK