Anrechnung Ausbildungsvergütung in Bedarfsgemeinsc

Hallo und einen schönen guten Tag,

habe eine kurze Frage zur Bedarfsgemeinschaft.

Angenommen ein 17 jähriger wohnt mit seiner Mutter zusammen und die Mutter bezieht Harzt 4 und der Sohn hat eine Lehre angefangen und verdient da 250 € netto.

Würde das denn dann der Mutter angerechnet oder abgezogen?

Vielen Dank im vorraus.

Würde das denn dann der Mutter angerechnet oder abgezogen?

Ist in dem Fall doch das gleiche, oder? ;?
Antwort: Ja. Einkommen das Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erwirtschaften, wird abzügl. eines Freibetrages angerechnet.

Gruß Nicole