Arbeitsplatzförderung durchs Amt

Wer weiß etwas oder weiß wo etwas steht über die Voraussetzung die sowohl ein Arbeitgeber und ein Arbeitsloser Arbeitnehmer ohne Leistungsanspruch erfüllen müssen, um eine Förderung (Ziel: Schaffung eines Arbeitsplatzes - finanziell nur möglich durch Unterstützung durchs Amt) durch das Amt zu erhalten.

Danke

Hi,
ich fürchte, wegen dem „ohne Leistungsanspruch“ sieht es mit
Förderung (Eingliederungszuschuss?) vom Arbeitsamt nicht rosig aus.
Kenne persönlich den Fall, da hätte der Leistungsanspruch mit Ablauf
Monat Juli geendet und der Berater erreichte 3 Monate Förderung
(Hälfte Gehalt und Hälfte Sozialabgaben AG) unter der Bedingung, dass
das neue Arbeitsverhältnis am 30.07. begann. Begründung: nur bei
Lesitungsanspruch möglich.

Ob es noch andere Fördermöglichkeiten gibt, weiss ich leider nicht,
sorry.

grüssle
bettina

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Hallo,

näheres kannst du lesen: http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
dort § 217 ff und http://www.arbeitsagentur.de/nn_27612/Navigation/zen…

Gruß
Otto

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