Mal angenommen man besitzt eine Eigentumswohnung, dann vermietet man ein Zimmer der Wohnung an jemanden. Kann dieser dann ganz regulär Wohngeld bzw. über das Hartz4 Gesetz die Wohnung bezahlt bekommen. Also wenn dieser andere dann Hartz4 Empfänger ist.So gesehen wäre das ja sowas wie eine WG. Aber wird das nicht als Bedarfsgemeinschaft gesehen oder ist das nur bei einem eheänlichen Verhältnis?? Und muss der „Vermieter“ dann auch Steuern zahlen?? Kann mir selbst nicht so recht vorstellen das es so einfach geht ein Zimmer unterzuvermieten und das das halt vom Amt bezahlt wird. Ok im Grunde wenn sich derjenige eine Wohnung mieten würde alleine, wird es ja auch bezahlt aber vielleicht gibt es ja bestimmte Voraussetzungen.
Weiss da evtl jemand Bescheid?? Würde mich über Antworten freuen…vielleicht bekomme ich dann einen anderen Blickwinkel ;o)
LG