Hartz 4 Unterstützung bei Miete in ETW?

Mal angenommen man besitzt eine Eigentumswohnung, dann vermietet man ein Zimmer der Wohnung an jemanden. Kann dieser dann ganz regulär Wohngeld bzw. über das Hartz4 Gesetz die Wohnung bezahlt bekommen. Also wenn dieser andere dann Hartz4 Empfänger ist.So gesehen wäre das ja sowas wie eine WG. Aber wird das nicht als Bedarfsgemeinschaft gesehen oder ist das nur bei einem eheänlichen Verhältnis?? Und muss der „Vermieter“ dann auch Steuern zahlen?? Kann mir selbst nicht so recht vorstellen das es so einfach geht ein Zimmer unterzuvermieten und das das halt vom Amt bezahlt wird. Ok im Grunde wenn sich derjenige eine Wohnung mieten würde alleine, wird es ja auch bezahlt aber vielleicht gibt es ja bestimmte Voraussetzungen.

Weiss da evtl jemand Bescheid?? Würde mich über Antworten freuen…vielleicht bekomme ich dann einen anderen Blickwinkel ;o)

LG

Also wenn dieser andere dann Hartz4
Empfänger ist.

Alg II Empfänger bekommen kein Wohngeld. Ob derjenige Kosten der Unterkunft bezahlt bekommt, hängt davon ab, was man der ARGE als Fakten präsentiert.

Aber
wird das nicht als Bedarfsgemeinschaft gesehen oder ist das
nur bei einem eheänlichen Verhältnis?

Wie schon geschrieben. Das hängt davon ab, ob die ARGE anhand der ihr mitgeteilten Fakten davon ausgehen kann, dass möglicherweise eine Bedarfsgemeinschaft gegründet wurde oder eben nicht. Die sind ja keine Hellseher. Im Zweifelsfall kommen die auch schon mal und schauen sich die Gegebenheiten vor Ort an.

MfG