Hallo zusammen,
Herr X hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 31.8.
Sein Urlaubsanspruch lies er sich ausbezahlen, weil es der Arbeitgeber aus Kapazitätsengpässen vorschlug.
Ab 01.09. stellt Herr X einen Antrag auf Arbeitslosengeld.
Nun kam der Bescheid v. Arbeitsamt, dass Herr X seinen Urlaubsanspruch bei seinem Arbeitgeber beanspruchen muss und Herr X bis 4.9. in einem Ruhezeitraum versetzt wird.
D.h. v. 1.9. bis 4.9. wird dem Rentenversicherungsträger beitragsfreie Zeit der Arbeitslosigkeit gemeldet aber keine Beitragszahlungen geleistet.
Ist das so in Ordnung?
Danke für euren Input…
sun*