Ich habe gehört, dass von den Einkünften der Kinder u. a. auch die „besonderen Ausbildungskosten“ (Studiengebühren, Fahrtkosten, …) abgezogen werden können.
Das kann ja nach Einführung der hohen Studiengebühren ein recht großer Betrag sein.
Sorry, wenn man vor dem PC sitzt, merkt man manchmal nicht, dass das, was man hinschreibt, zu wenig ist.
„Mer hats im Kopp …“, aber das nutzt ja den Lesern nicht.
Also:
Es geht um die Einkünftegrentze, die nicht überschritten werden darf, damit das KG nicht wegfällt.
Die Frage ist, ob von den Einkünften eines Kindes außer z. B. der ges. Sozialversicherung auch die „besonderen Ausbildungskosten“ abgezogen werden können.