Kindergeld,Einkünfte,'besondere Ausbildungskosten'

Hallo,

eine allgemeine Verständnisfrage:

Ich habe gehört, dass von den Einkünften der Kinder u. a. auch die „besonderen Ausbildungskosten“ (Studiengebühren, Fahrtkosten, …) abgezogen werden können.
Das kann ja nach Einführung der hohen Studiengebühren ein recht großer Betrag sein.

Wo gibt es dazu die Rechtsgrundlage?

Gruß JoKu

Nachfrage: für welchen Bereich?
Hi !

Die Frage ist doch, für welchen Bereich dieser Abzug gilt:

Steuerrecht = Kindergeld
SV-Recht = Hartz4, Halbwaisenrente, …

Wenn die Frage präziser ist, können es die Antworten auch sein.

BARUL76

Sorry, wenn man vor dem PC sitzt, merkt man manchmal nicht, dass das, was man hinschreibt, zu wenig ist.
„Mer hats im Kopp …“, aber das nutzt ja den Lesern nicht.

Also:
Es geht um die Einkünftegrentze, die nicht überschritten werden darf, damit das KG nicht wegfällt.

Die Frage ist, ob von den Einkünften eines Kindes außer z. B. der ges. Sozialversicherung auch die „besonderen Ausbildungskosten“ abgezogen werden können.

Gruß JoKu