Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es wirklich geht, das die auslöse von montagearbeiter auf das alg2 von dessen Frau angerechnet werden darf?! Auslöse ist doch dafür da, um in der „fremde“ sich verpflegen zu können?!
Lg JanineM
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es wirklich geht, das die auslöse von montagearbeiter auf das alg2 von dessen Frau angerechnet werden darf?! Auslöse ist doch dafür da, um in der „fremde“ sich verpflegen zu können?!
Lg JanineM
Hallo,
ich würde sagen, es handelt sich im weitesten Sinne um Vermögen, und das muss halt berücksichtigt werden.
Caro
Hallo,
ich würde sagen, es handelt sich im weitesten Sinne um
Vermögen, und das muss halt berücksichtigt werden.
Um Vermögen? Ich denke du verwechselst das mit Ablöse.
Auslöse bekommt man doch monatlich.
Ich denk nicht, dass das ok ist, das anzurechnen.
Oder möglicherweise kann man das anrechnen, aber dafür erhöhte Werbungskosten abziehen.
Ich weiß es nicht genau, aber ich würde unbedingt Widerspruch einlegen. Ansonsten noch bei sozialhilfe-tacheles.de die gleiche Frage im Forum stellen, oder mal Do nachmittags anrufen.
Viele Grüße
Simsy