Zu spät arbeitslos gemeldet

Hallo!

Ich mache mir gerade Gedanken über folgende Situation bezgl. Arbeislosigkeit:

A hat am 12.7.07 eine 2-jährige Berufsausbildung abgeschlossen. A hat sich seit diesem Zeitpunkt weder arbeitsuchend noch arbeitslos bei der örtlichen Agentur für Arbeit gemeldet. A wurde weder während der Ausbildung noch vom Arbeitgeber über die Pflicht zur Meldung informiert. Erst als A ein Schreiben der Krankenkasse (da bisher keine Information über Weiterversicherung vorliegt) erhielt, wurde A über die Pflicht zur Arbeitslosmeldung in Kenntnis gesetzt.

Die Fragen, die sich mir stellen: Inwiefern ist es für A zum heutigen Tag noch möglich, sich rückwirkend zum 12.7. arbeitslos zu melden?
Kann A noch Arbeitslosengeld rückwirkend beantragen? Werden Sperrzeiten verhängt? Kann A mit dem vollen Arbeitslosengeld rechnen oder gibt es Abstriche in der Höhe?

Vielen Dank für eure Meinungen!

Hallo

Kann A noch Arbeitslosengeld rückwirkend beantragen?

Werden
Sperrzeiten verhängt?

bestimmt

Kann A mit dem vollen Arbeitslosengeld
rechnen oder gibt es Abstriche in der Höhe?

A wird wohl ergänzend HIV beantragen müssen, denn das ALG I vom Lehrlingsgehalt dürfte wohl nicht all zu üppig ausfallen

Vielen Dank für eure Meinungen!

büdde

Der Mikesch

A wird wohl ergänzend HIV beantragen müssen,

Das sollte wohl besser „Hartz IV“ heissen und ist wohl kaum mit der Krankheit zu assoziieren :wink:

mfg M.L.

A wird wohl ergänzend HIV beantragen müssen,

Das sollte wohl besser „Hartz IV“ heissen und ist wohl kaum
mit der Krankheit zu assoziieren :wink:

mfg M.L.

Der Kater

A hat am 12.7.07 eine 2-jährige Berufsausbildung
abgeschlossen. A hat sich seit diesem Zeitpunkt weder
arbeitsuchend noch arbeitslos bei der örtlichen Agentur für
Arbeit gemeldet. A wurde weder während der Ausbildung noch vom
Arbeitgeber über die Pflicht zur Meldung informiert. Erst als
A ein Schreiben der Krankenkasse (da bisher keine Information
über Weiterversicherung vorliegt) erhielt, wurde A über die
Pflicht zur Arbeitslosmeldung in Kenntnis gesetzt.

Wieso hat keine „erwachsene“ Person ihn rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt???

Die Fragen, die sich mir stellen: Inwiefern ist es für A zum
heutigen Tag noch möglich, sich rückwirkend zum 12.7.
arbeitslos zu melden?

Jederzeit,muss er sogar,es werden ja einige Vorlagen gewisser Papiere verlangt, woraus ersichtlich ist, seit wann A arbeitslos ist.

Kann A noch Arbeitslosengeld rückwirkend beantragen?

NEIN, Rückwirkende Leistungen gibt es in keinem Fall.

Werden

Sperrzeiten verhängt? Kann A mit dem vollen Arbeitslosengeld
rechnen oder gibt es Abstriche in der Höhe?

Durchaus ist mit Leistungsabzug zu rechnen!!! Wenn nicht sogar mit einer Speerzeit! Denn das Gesetzt fragt sich natürlich… wie ist A bisher OHNE Geld über die Runden gekommen, dass verursacht Missstände sowie Zweifel. A kann aber mit guten Argumenten und Beweisen(woher das Geld stammte, was A verlebt hat)Wiederspruch
einlegen und somit eine kleine Chance auf volle Zahlung haben.

MfG Sophie

Hallo,

ganz wichtig ist es die Sache mit der Kasse zu klären, denn selbst wenn kein Anspruch auf ALG besteht, sollte zumindest die Weiterversicherungszeit in der Gesetzlichen geklärt werden, evtl. über eine freiwillige Versicherung, falls ALG I und II nicht greifen.

Also sowas bekommt man eigentlich im WIPO-Unterricht schon in der Schule gesagt und in der Berufsschule nochmal (alles rund um Sozialversicherungen).

Gruß Susanne

MOD Xolophos: fullquote gelöscht