Hallo zusammen,
hier eine Frage, die bestimmt schon mal hier im Forum aufgetaucht ist, die ich allerdings mit der Suchfunktion nicht finden konnte:
Die Einkommensgrenze für Kindergeld liegt ja bei 7680€, das sind rund 640€ im Monat. (+ einige wg. Werbungskosten)
Für Studenten bewegt sich die Unterhaltspflicht der Eltern (angenommen, sie verdienen gut) auch so um die 600€, wenn ich mich nicht irre.
Zählt dieser Unterhalt als Einkommen, so dass dieser Beispielstudent folglich z.B. keinen 400€ ausüben könnte, ohne seinen Anspruch auf Kindergeld zu verlieren?
Vielen Dank und Gruß
Granini
